Geständnis des Messermörders von Bern muss bewiesen werden

publiziert: Donnerstag, 22. Aug 2002 / 16:58 Uhr / aktualisiert: Freitag, 23. Aug 2002 / 08:42 Uhr

Niederwangen/Bern - Waffenläufer Mischa Ebner (27) hat zwar gestanden, zwei Frauen niederstochen zu haben. Damit ist der Fall möglicherweise geklärt, aber noch lange nicht klar. Die Ermittler arbeiten mit Hochdruck daran, die Anschuldigungen gegen den Verhafteten mit einwandfreien Fakten zu beweisen.

Waffenläufer Mischa Ebner ist der Schlitzer von Bern. Sein Geständnis versucht die Polizei zu untermauern.
Waffenläufer Mischa Ebner ist der Schlitzer von Bern. Sein Geständnis versucht die Polizei zu untermauern.
Die Ermittlungsbehörden arbeiten derzeit auf Hochtouren in zwei Richtungen weiter. Zum einen wird «gerichtlich verwertbares Material» zusammengetragen, wie Christian Brenzikofer, Chef der Spezialfahndung der Kantonspolizei Bern, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte.

Dazu gehören weitere Befragungen, Umfeldabklärungen, Zeugenbefragungen sowie die Auswertung des gesamten zusammengetragenen Materials. «Dies wird Tage und Wochen dauern», so Brenzikofer.

Als zweites Schwergewicht in den Ermittlungsarbeiten konzentriert sich die Polizei nun auf den Vergleich mit anderen, ungeklärten Gewaltdelikten im Kanton Bern und andernorts in der Schweiz.

Dass ein Täter Geständnisse in zwei Gewaltverbrechen ablege und gleichzeitig viele Anhaltspunkte auf ein und dieselbe Täterschaft hinweisen, das sei doch eher selten. Daher könne in diesem Fall mit Vorsicht von einem Serientäter gesprochen werden.

Vorläufig arbeiten weiter zwischen 50 und 70 Beamte der Kantons- und Stadtpolizei am Fall. Gemäss Brenzikofer sind in den vergangenen drei Wochen «bei sehr hoher Motivation der Beteiligten» auch hohe Überzeiten zusammengekommen.

Zur Ergreifung des Täters war eine Belohnung von 10 000 Franken ausgeschrieben worden. Welche Hinweise aus der Bevölkerung entscheidend zur Festnahme des Mannes geführt hatten, werde mit Blick auf die Ausrichtung der Belohnung derzeit geprüft. Eine Aufteilung auf mehrere Personen sei möglich. Bei der Belohnung handelt es sich um Staatsgelder.

(ms/sda)

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