Gesundheitssteuern: Der Kopfprämie an den Kragen
Bern - Am 18. Mai entscheiden Volk und Stände, ob die Kopfprämien für die Krankenversicherung durch einkommens- und vermögensabhängige Beiträge und Mehrwertsteuer-Zuschläge ersetzt werden sollen.

Die Abschaffung der für Millionäre und Kleinverdiener gleich hohen Kopfprämie ist der Kernpunkt der Initiative. Nach dem Modell der SP für die spätere Gesetzgebung sollen die Prämien zu 60 Prozent gemäss dem Einkommen, zu 15 Prozent entsprechend dem Vermögen und zu 25 Prozent über die Mehrwertsteuer (MWSt) finanziert werden.
Auf ihrem steuerbaren Einkommen ab 20 000 Franken hätten die Haushalte so im Mittel 4,3 Prozent für die Grundversicherung zu bezahlen, rechnen die Initianten vor. Versicherte mit einem Vermögen von mehr als einer Million müssten zusätzlich einen Beitrag von 0,3 Prozent des Vermögens entrichten.
Tiefere Prämien für 80 Prozent
Bei der MWSt würde nach Ansicht der Initianten ein Zuschlag von 1,5 Prozentpunkten genügen. Die bisherigen Aufwendungen von Bund und Kantonen sollen real mindestens auf dem Stand von 1997 erhalten bleiben und für die weiterhin nötige gezielte Prämienverbilligung eingesetzt werden.
Für über 80 Prozent der Versicherten werde die Prämie sinken, versprechen die Initianten. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 80 000 Franken könne über 6000 Franken im Jahr sparen. Auch bei 200 000 Franken fahre sie noch immer besser. Praktisch alle Haushalte mit weniger als 100 000 Franken Einkommen würden profitieren.
Ein politisches Fossil
Die bürgerliche Gegnerschaft lässt sich von diesen Rechnungen nicht beeindrucken. Die von den Initianten anvisierten Steuersätze genügten bei weitem nicht, um die 17 Milliarden Franken für die Grundversicherung aufzubringen, argumentiert sie in einem auch von Sozialminister Pascal Couchepin kräftig geschürten Zahlenstreit.
Für Couchepin ist die Initiative "ein politisches Fossil" aus der Zeit, als ein EU-Beitritt und eine Erhöhung der MWSt auf eurokompatible 15 Prozent noch in Reichweite schienen. Den Bundespräsidenten macht misstrauisch, dass der Initiativtext eine Finanzierung über die MWSt bis zur Hälfte zulässt.
Das Nein-Komitee hat das Volksbegehren kurzerhand in "Gesundheitssteuer-Initiative" umbenannt. Gebeutelt werde einmal mehr der Mittelstand, und bei der MWSt treffe es gar die kleinen Einkommen am stärksten. Der Vermögenszuschlag werde die Millionäre aus dem Land vertreiben. Zudem schaffe die Initiative jegliche Sparanreize für die Versicherten ab.
Staatsmedizin vor der Tür?
Ob dem Zahlenstreit etwas in den Hintergrund geraten ist, was die Initiative auch noch will. Um die Kosten zu dämpfen, verlangt das Volksbegehren eine gesamtschweizerische Gesundheitsplanung (vor allem in der Spitzenmedizin), Höchstpreise, Qualitätskontrollen und Eingriffe bei übermässiger Ausdehnung des Leistungsvolumens.
Während die Initianten einer drohenden Zweiklassenmedizin vorbeugen wollen, warnen die Gegner davor, mit Kompetenzverschiebungen von Privaten zum Staat und vom Bund zu den Kantonen das Tor zur Staatsmedizin aufzustossen. Ihrer Ansicht ist es gerade dieser Weg, der zur Zweiklassenmedizin führt.
Bundesrat und Parlamentsmehrheit setzen auf die laufende Revision des Krankenversicherungsgesetzes. Im Sozialziel, das differenzierte maximale Prämienbelastungen von 2 bis 12 Prozent des Einkommens festlegt, sehen sie einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative. Davon kann nach Ansicht der Initianten freilich keine Rede sein.
(bsk/sda)

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