Gewässerschutzgesetz kann in Kraft treten

publiziert: Samstag, 15. Mai 2010 / 00:36 Uhr

Bern - Der Bundesrat kann das revidierte Gewässerschutzgesetz in Kraft setzen. Dieses kam als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser» zustande. Weil niemand ein Referendum gegen das Gesetz einreichte, ist der Rückzug der Initiative definitiv.

Verbaute Flüssen und Bächen auf einer Länge von 4000 Kilometer sollen renaturiert werden.
Verbaute Flüssen und Bächen auf einer Länge von 4000 Kilometer sollen renaturiert werden.
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Der Schweizerische Fischereiverband, der für das Volksbegehren 160'000 Unterschriften gesammelt hatte, zog die Initiative im Herbst zurück. Er zeigte sich mit dem Gegenvorschlag einverstanden.

Allerdings machte das Initiativkomitee von einer staatspolitischen Möglichkeit Gebrauch, die es erst seit Februar 2009 gibt: Der Rückzug gilt nur, wenn kein Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag zustande kommt. Bis zum Ablauf der Referendumsfrist am Abend habe niemand ein solches eingereicht, teilte die Bundeskanzlei auf Anfrage mit.

Mit der Initiative wollte der Fischereiverband die Kantone verpflichten, die Renaturierung von Flüssen und Bächen zu fördern. Damit sollte der Rückgang der Fische in Schweizer Gewässern gestoppt werden.

Rücksicht auf Wasserkraft und Landwirtschaft

Der Bundesrat und das Parlament hielten diese Instrumente für übertrieben. Sie wollten das Problem stattdessen über eine Gesetzesrevision lösen. Darin sollten der Gewässerschutz und auch die Interessen der Wasserkraft-Produzenten und der Landwirtschaft berücksichtigt werden.

Das Gewässerschutzgesetz verlangt die Renaturierung von verbauten Flüssen und Bächen auf einer Länge von 4000 Kilometern. Jährlich soll dies 60 Millionen Franken kosten, von denen 65 Prozent der Bund übernimmt. Für die Renaturierung bleiben 80 Jahre Zeit. Von den 60'000 Kilometern Gewässern in der Schweiz sind 15'000 verbaut.

(ht/sda)

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