Glarner sagen Ja zu Stimmrechtsalter 16

publiziert: Sonntag, 6. Mai 2007 / 11:07 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 6. Mai 2007 / 13:39 Uhr

Glarus - Im Kanton Glarus dürfen künftig Jugendliche ab 16 Jahren abstimmen und wählen. Die Landsgemeinde hat mit hauchdünnem Mehr einen Antrag der JUSO gutgeheissen. Der Kanton Glarus nimmt damit schweizweit eine Vorreiterrolle ein.

Wie die Abstimmung ausgeht, ist völlig offen
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Um das Mehr auszumachen, waren drei Wahlgänge nötig. Landammann Röbi Marti musste gar seine Regierungskollegen aufs Rednerpult bitten, damit sie ihm beim Zählen unterstützten.

Zuletzt aber stand fest: Eine ganz knappe Mehrheit im Ring auf dem Glarner Zaunplatz war dafür, dass schon 16-Jährige das Recht haben sollen, bei Abstimmungen und Wahlen mitzutun. Selbst in Ämter und Behörden gewählt werden können sie allerdings nach wie vor nicht. Das so genannte passive Wahlrecht bleibt bei 18 Jahren.

Beschränkung auf aktives Wahlrecht

Ursprünglich hatten die JUSO beantragt, das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht ab 16 Jahren zu gewähren: Die Jugendlichen sollten also sowohl wählen, als auch selbst gewählt werden können. Die Regierung legte daraufhin einen Gegenvorschlag vor, der die Herbsetzung auf das aktive Stimm- und Wahlrecht beschränkt. Auf diesen Vorschlag sind die JUSO in letzter Minute eingeschwenkt und stellten im Ring einen entsprechenden Abänderungsantrag. Die Neuerung wurde damit für eine Mehrheit akzeptabel.

Stimmrechtsalter 20 chancenlos

Chancenlos blieb ein Antrag von Gegnerseite, der gerade das Gegenteil bezweckte: Eine Erhöhung des Stimm- und Wahlrechtsalters.

Das aktive Stimmrecht solle ab 19, das passive gar erst ab 20 Jahren gewährt werden. Als Grund führte der Antragsteller die «Missstände» bei der Jugend an: Drogen-, Alkohol- und Tabakmissbrauch und Vandalismus.

Schweizer Premiere

In der Schweiz kennt noch kein einziger anderer Kanton das Stimmrechtsalter 16. Ein Thema ist eine Senkung allerdings in mehreren Ständen und auf Bundesebene.

Zudem wechselt das Sozial- und Vormundschaftswesen von der Zuständigkeit der Gemeinden zum Kanton. Die Landsgemeinde hiess die Vorlage nach kurzer Diskussion gut. Teilrevision des Steuergesetzes

Diskussionslos «durchgewinkt» wurden eine ganze Reihe von Gesetzen, darunter eine Teilrevision des Steuergesetzes. Dieses bringt eine Entlastung der natürlichen Personen, vor allem der Familien.

Dem Kanton bringt sie Mindereinnahmen von rund sieben Millionen Franken.

«Signal nach aussen»

Die Glarner hatten schon letztes Jahr für eine Überraschung gesorgt, als sie eine radikale Strukturreform ihres Kantons mit einer Beschränkung auf nur noch drei Gemeinden beschlossen. Mit dem feierlichen Einzug von Honoratioren und Ehrengästen - darunter Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey hatte die Landsgemeinde begonnen.

In seiner Eröffnungsrede spielte Landammann Röbi Marti auf die Bedeutung der Abstimmung an: «Was wir direktdemokratisch beschliessen, das beschliessen wir für uns selber. Wenn es für unseren Kanton zugleich ein positives Signal nach aussen ist, dann umso besser», sagte er.

(ht/sda)

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