Gleichgeschlechtliche Partnerschaften jetzt amtlich

publiziert: Donnerstag, 10. Jun 2004 / 09:33 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 10. Jun 2004 / 10:51 Uhr

Bern - Nach einer langen Entstehungsgeschichte und nach zwei breiten Vernehmlassungen ist das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat die letzten Differenzen bereinigt.

Es bestanden nur noch formelle Differenzen zum Ständerat - mit einer Ausnahme: Die kleine Kammer verlangte die Umsetzung der Motion von Nationalrat Claude Janiak (SP/BL), die von beiden Räten als erheblich erklärt wurde, für die Auflösung des Eheverbots bei Stiefverhältnis im Zivilgesetzbuch.

Der Nationalrat schloss sich hier an, da sonst die Ehe gegenüber den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften benachteiligt wäre. Die übrigen Differenzen gaben nicht zu reden, und die Zustimmung zum bereinigten Bundesgesetz erfolgte stillschweigend.

Rechtlich gleichgesetzt

Gleichgeschlechtliche Paare können nun ihre Partnerschaft auf dem Zivilstandsamt registrieren lassen, um ihre Beziehung samt gegenseitigen Rechten und Pflichten rechtlich abzusichern. Nun sind sie im Erbrecht, im Sozialversicherungsrecht, im Steuerrecht und in der beruflichen Vorsorge Ehepaaren gleichgestellt.

Im Gegensatz zu Ehegatten behalten registrierte Partner ihre gesetzlichen Namen; ihre Kantons- und Gemeindebürgerrechte bleiben unberührt. Für ausländische Partnerinnen und Partner gelten die gleichen Aufenthaltsrechte wie für Ehegatten aus dem Ausland.

Die homosexuellen Paare dürfen aber weder gemeinsam Kinder adoptieren noch die Fortplanzungsmedizin in Anspruch nehmen. Die Eidgenössisch-Demokratische Union hat gegen das Gesetz bereits ein Referendum angekündigt. Die Verbände von Lesben und Schwulen sind insgesamt erfreut über das nun verabschiedete Gesetz.

(fest/sda)

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