Gleitschirm-Instruktor muss wegen Luftkampf vor Gericht

publiziert: Montag, 23. Apr 2007 / 10:29 Uhr

Bellinzona - Vor dem Einzelrichter des Bundesstrafgerichts muss sich ein Gleitschirm-Instruktor verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, im Himmel ob Veysonnaz VS zweimal andere Gleitschirm-Piloten behindert und attackiert zu haben.

Gleitschirm-Kamikaze angeklagt.
Gleitschirm-Kamikaze angeklagt.
Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) soll der 40-jährige Walliser Gleitschirm-Instruktor im Sommer 2003 ob Veysonnaz in einer Höhe von 150 Metern während einer Viertelstunde den Flug eines anderen Piloten behindert haben.

Er habe ihn zur Änderung seiner Flugbahn gezwungen und ihn mehrfach gestreift.

Der Angegriffene habe einen Unfall nur dank seiner grossen Erfahrung verhindern können.

Die unglaubliche Luftattacke soll nicht der einzige Aussetzer des Instruktors gewesen sein. Gemäss Anklageschrift soll es im Juli 2004 zu einem ähnlichen Angriff gekommen sein, diesmal auf einen Zweiplätzer-Flug.

Zu Ausweichmanövern gezwungen

Auch dieses Mal habe der Angeklagte den anderen Piloten zu Ausweichmanövern gezwungen und seinen Schirm sogar touchiert. Hintergrund dieser Attacke war offenbar, dass der andere Pilot entgegen einer Abmachung im «Hoheitsgebiet» des mutmasslichen Kampffliegers einen Passagierflug durchgeführt hatte.

Nach Auffassung der BA hat der Angeklagte mit seinen Aktionen den öffentlichen Verkehr in der Luft gehindert, gestört oder gefährdet und das Leben oder die Gesundheit der Angegriffenen in skrupelloser Weise gefährdet. Zudem lastet sie ihm Beschimpfung und Nötigung an.

Der angeklagte Walliser hatte 1991 mit dem Gleitschirmfliegen begonnen und gilt als einer der besten Piloten der Schweiz, für die er sogar an den Weltmeisterschaften teilgenommen hat. Ob ihm im Falle einer Verurteilung die Instruktor-Lizenz entzogen wird, hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt zu entscheiden.

(li/sda)

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