Google und Section 230: Ein Urteil könnte das Internet radikal verändern
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten wird über ein fundamentales Haftungsprivileg für soziale Netzwerke verhandeln. Google warnt, dass die Aufhebung dieses Privilegs zu weitgehender Zensur im Internet führen könnte.
Google-Sprecher Phil Shiller warnt vor einem möglichen Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA, das das Internet «auf den Kopf stellen» und zu weitverbreiteter Zensur führen könnte. Sollten die Richter die Privilegien einschränken, würden grosse Betreiber gezwungen sein, mehr potenziell anstössige oder schädliche Inhalte zu blockieren. Die Macher kleinerer Webseiten hingegen dürften ihre Filterbemühungen und Faktenchecks aussetzen, um gar nicht erst in den Haftungsbereich zu kommen, der sich aus einer Moderation von Inhalten ergeben kann.
Das Wall Street Journal berichtet, dass die Familie von Nohemi Gonzalez, einer US-Studentin, die im Jahr 2015 bei den Terroranschlägen des «Islamischen Staates» (ISIS) in Paris getötet wurde, eine Klage beim Supreme Court gegen Google einreichte. In der Auseinandersetzung «Gonzales vs. Google» wird dem Konzern vorgeworfen, dass YouTube ISIS unterstützt habe, indem es Propaganda-Videos der Terrorgruppe empfahl.
Klausel gedehnt?
Der Streit dreht sich um den Abschnitt 230 des Communications Decency Act (CDA), der Online-Plattformen im Allgemeinen vor Klagen wegen schädlicher Inhalte schützt, die Nutzer auf ihren Seiten veröffentlichen. Die Klausel vom US-Kongress von 1996 ermöglicht es diesen Plattformen ausserdem, eigenständig Inhalte zu filtern und zu löschen, ohne dafür haftbar gemacht zu werden. Die Familie Gonzalez behauptet, dass die Klausel mittlerweile so weit gedehnt wurde, dass sie Handlungen und Umstände umfasst, die der Gesetzgeber niemals beabsichtigt hat. Demnach dürfe der Schutz nicht auf Handlungen wie das Empfehlen schädlicher Inhalte erstreckt werden.
Der Supreme Court hat beschlossen, die Frage zu überprüfen, ob Abschnitt 23 interaktive Computerdienste vor Haftung schützt, «wenn sie aktiv auf Informationen hinweisen, die von einem anderen Anbieter von Inhalten zur Verfügung gestellt werden». Die Verfassungsrichter sollen auch klären, ob die Klausel nur gültig ist, wenn Plattformen ähnliche redaktionelle Aufgaben übernehmen, also entscheiden, ob sie Informationen anzeigen oder nicht.
In den letzten drei Fällen, die von den US-Berufungsgerichten auf Abschnitt 230 bezogen wurden, haben sich fünf Richter der niederen Instanz eindeutig gegen eine weitreichende Immunität ausgesprochen, während drei Gerichte es ablehnten. Ein Berufungsrichter stellte fest, dass ein Präzedenzfall eine Haftung für dieartige Empfehlungen ausschliesst. Google argumentierte, dass es keine eindeutige Unterscheidung zwischen Empfehlungs- und Suchalgorithmen geben kann, sodass Abschnitt 230 für alle relevanten Ranking-Verfahren angewendet werden sollte. Die US-Regierung, vor allem unter Ex-Präsident Donald Trump, versuchte, die Klausel zu modifizieren.
Deutschsprachige Medienforscher betrachten das CDA als eines der wichtigsten Internetgesetze der Welt.
(fest/news.ch)
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