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Hohe Haftstrafe für Gucci-Witwe - Geldgier und Hass
Gucci-Witwe muss für 26 Jahre ins Gefängnis
publiziert: Freitag, 17. Mrz 2000 / 20:00 Uhr / aktualisiert: Freitag, 17. Mrz 2000 / 20:24 Uhr
Mailand - Die Witwe des italienischen Mode-Unternehmers Maurizio Gucci ist als Auftraggeberin des Attentats auf ihren Mann zu 26 Jahren Haft verurteilt worden.
Das Berufungsgericht in Mailand sprach die 51 Jahre alte
Patrizia Reggiani am Freitagabend schuldig, vor fast genau fünf
Jahren den Mord an ihrem Mann in Auftrag gegeben zu haben. Reggiani
stand als Hauptangeklagte vor Gericht und hat die Tat stets
bestritten. In erster Instanz war sie Ende 1998 zu 29 Jahren Haft
verurteilt worden.
Maurizio Gucci war am 27. März 1995 vor seinem Büro in Mailand auf offener Strasse erschossen worden. Laut Staatsanwaltschaft war es ein «eiskalt geplantes Verbrechen». Reggiani habe es nicht ertragen, von ihrem Mann verlassen worden zu sein und ihren gesellschaftlichen Status als Jetset-Königin verloren zu haben.
Unschuld beteuert
Sie selbst beteuerte stets ihre Unschuld und sprach von einer «Verschwörung» der vier anderen Angeklagten gegen sie. Die Anklage hatte in der zweiten Instanz lebenslänglich für Patrizia Reggiani gefordert. Sie habe aus «Geldgier, Neid und Hass» gehandelt. Auch sei sie nicht krank, sondern gerissen. «Sie lügt, wenn sie den Mund aufmacht», sagte der Staatsanwalt.
Reggiani verliess am Morgen aus Protest den Gerichtssaal. Zuvor hatten die Richter den Antrag der Verteidigung abgelehnt, die angeblich gesundheitlich stark angegriffene Frau unter Hausarrest zu stellen.
Patrizia Reggiani sitzt seit Anfang 1997 in Mailand im Gefängnis. Ihr war 1992 ein Gehirntumor entfernt worden. «Ich habe den Wahnsinn in ihren Augen aufblitzen sehen», sagte ihre Mutter nach einem Besuch im Gefängnis. Reggiani soll für den Mord rund 400 000 Franken (500 Millionen Lire) bezahlt haben.
Als Killer wurde Benedetto Ceraulo zu 28 Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Gegen ihn war im ersten Prozess lebenslänglich verhängt worden. Die drei anderen Angeklagten erhielten als Organisatoren und Komplizen Haftstrafen zwischen 19 Jahren und sechs Monaten sowie 26 Jahren. Das Strafmass war damit in allen Fällen niedriger als im ersten Prozess.
Mehrere Rechtshilfegesuche in der Schweiz
Die Schweiz gewährte den italienischen Untersuchungsbehörden im Mordfall Gucci zwischen 1995 und 1997 mehrmals Rechtshilfe. So wurden vier Liegenschaften in St. Moritz GR durchsucht und Akten beschlagnahmt. Auch im Wallis wurde 1996 einem Rechtshilfegesuch stattgegeben.
Gucci hatte sich 1984 in St. Moritz niedergelassen, wo der Modezar mehrere Liegenschaften besass. Dort wurde er im April 1995 auch beigesetzt.
Maurizio Gucci war am 27. März 1995 vor seinem Büro in Mailand auf offener Strasse erschossen worden. Laut Staatsanwaltschaft war es ein «eiskalt geplantes Verbrechen». Reggiani habe es nicht ertragen, von ihrem Mann verlassen worden zu sein und ihren gesellschaftlichen Status als Jetset-Königin verloren zu haben.
Unschuld beteuert
Sie selbst beteuerte stets ihre Unschuld und sprach von einer «Verschwörung» der vier anderen Angeklagten gegen sie. Die Anklage hatte in der zweiten Instanz lebenslänglich für Patrizia Reggiani gefordert. Sie habe aus «Geldgier, Neid und Hass» gehandelt. Auch sei sie nicht krank, sondern gerissen. «Sie lügt, wenn sie den Mund aufmacht», sagte der Staatsanwalt.
Reggiani verliess am Morgen aus Protest den Gerichtssaal. Zuvor hatten die Richter den Antrag der Verteidigung abgelehnt, die angeblich gesundheitlich stark angegriffene Frau unter Hausarrest zu stellen.
Patrizia Reggiani sitzt seit Anfang 1997 in Mailand im Gefängnis. Ihr war 1992 ein Gehirntumor entfernt worden. «Ich habe den Wahnsinn in ihren Augen aufblitzen sehen», sagte ihre Mutter nach einem Besuch im Gefängnis. Reggiani soll für den Mord rund 400 000 Franken (500 Millionen Lire) bezahlt haben.
Als Killer wurde Benedetto Ceraulo zu 28 Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Gegen ihn war im ersten Prozess lebenslänglich verhängt worden. Die drei anderen Angeklagten erhielten als Organisatoren und Komplizen Haftstrafen zwischen 19 Jahren und sechs Monaten sowie 26 Jahren. Das Strafmass war damit in allen Fällen niedriger als im ersten Prozess.
Mehrere Rechtshilfegesuche in der Schweiz
Die Schweiz gewährte den italienischen Untersuchungsbehörden im Mordfall Gucci zwischen 1995 und 1997 mehrmals Rechtshilfe. So wurden vier Liegenschaften in St. Moritz GR durchsucht und Akten beschlagnahmt. Auch im Wallis wurde 1996 einem Rechtshilfegesuch stattgegeben.
Gucci hatte sich 1984 in St. Moritz niedergelassen, wo der Modezar mehrere Liegenschaften besass. Dort wurde er im April 1995 auch beigesetzt.
(sda)
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