Ständeratskommission

Härtere Strafen für Kleindealer bringen nichts

publiziert: Freitag, 16. Mai 2014 / 13:36 Uhr / aktualisiert: Freitag, 16. Mai 2014 / 22:38 Uhr
Eine gesetzliche Mindeststrafe wird den Strassenhandel nicht einschränken. (Symbolbild)
Eine gesetzliche Mindeststrafe wird den Strassenhandel nicht einschränken. (Symbolbild)

Bern - Die Gesundheitskommission des Ständerats hält nichts von härteren Strafen für Kleindealer. Einstimmig lehnt sie eine Motion aus dem Nationalrat ab, die mindestens drei Monate Gefängnis für jede Form des Drogenverkaufs verlangt.

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Auf diesem Weg möchte der Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher den Strassenhandel mit Drogen bekämpfen, der sich in der Schweiz «wie ein Geschwür» ausbreite. Er hält das geltende Recht für zweckmässig gegen den Grosshandel, nicht aber gegen Kleindealer.

Nach Ansicht der Kommission lässt sich dem Strassenhandel jedoch nicht mit einer gesetzlichen Mindeststrafe für den Verkauf von Drogen beikommen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Zudem laufe eine Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe dem geltenden Sanktionensystem des Strafgesetzbuches zuwider.

(bert/sda)

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