Häusliche Gewalt wird Offizialdelikt

publiziert: Montag, 22. Sep 2003 / 18:43 Uhr

Bern - Gewalt in der Ehe und in hetero- oder homosexuellen Partnerschaften soll nicht mehr nur auf Antrag, sondern von Amtes wegen verfolgt werden. Mit 28 zu 0 Stimmen hat der Ständerat als zweite Kammer die Änderung des Strafgesetzbuches gutgeheissen.

Gewalt in der Ehe.
Gewalt in der Ehe.
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Heute werden die meisten Straftaten in der häuslichen Gemeinschaft nur auf Anzeige verfolgt: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten und Drohungen sind Antragsdelikte, wenn der Täter mit dem Opfer verheiratet ist oder mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebt.

Eine von fünf Frauen werde einmal das Opfer von Gewalt durch ihren Partner, sagte Justizministerin Ruth Metzler im Ständerat. Diese Taten blieben häufig ungeahndet, weil die Opfer aus Scham, Schuldgefühl, Resignation, wirtschaftlicher Not oder reiner Angst keine Anzeige erstatteten. Mit der Offizialmaxime setze der Staat ein wichtiges gesellschaftspolitisches Signal.

Die vom Nationalrat ausgearbeitete Vorlage sieht vor, dass das Gericht das Strafverfahren mit Zustimmung des Opfers einstellen kann. Mit 21 zu 9 Stimmen lehnte es der Ständerat klar ab, die Verfahrenseinstellung auch ohne Zustimmung des Opfers zu ermöglichen, wenn sich der Täter zur Änderung seines Verhaltens behandeln lässt.

Eine Kommissionsminderheit unter Jean Studer (SP/NE) wollte mit diesem Antrag die Chancen von Tätern mit guter Prognose verbessern. Bundesrätin Metzler warnte vor einem Rückschritt: Wir dürfen nicht den Täter zum Opfer machen. Die Bereitschaft zur Therapie könne aber bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

(bert/sda)

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