Verletzung der Bundesverfassung?

Happige Kritik am Bundesrat und seinen Zivilluftfahrtplänen

publiziert: Freitag, 18. Sep 2015 / 14:31 Uhr / aktualisiert: Freitag, 18. Sep 2015 / 14:49 Uhr
Der Stadtrat von Dübendorf ZH wirft dem Bundesrat vor, er verletze mit den Sachplänen Militär (SPM) und Infrastruktur Luftfahrt (SIL) die Bundesverfassung. (Symbolbild)
Der Stadtrat von Dübendorf ZH wirft dem Bundesrat vor, er verletze mit den Sachplänen Militär (SPM) und Infrastruktur Luftfahrt (SIL) die Bundesverfassung. (Symbolbild)

Dübendorf ZH - Der Stadtrat von Dübendorf ZH wehrt sich vehement gegen eine zivile Luftfahrt auf dem Flugplatz Dübendorf. Er wirft dem Bundesrat vor, er verletze mit den beiden Sachplänen Militär (SPM) und Infrastruktur Luftfahrt (SIL) die Bundesverfassung.

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Mit den geänderten Sachplänen will die Landesregierung auf dem ehemaligen Militärflugplatz den Innovationspark und einen zivilen Flugbetrieb ermöglichen. In seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zum SPM und SIL übt der Dübendorfer Stadtrat harsche Kritik am Vorgehen des Bundes und weist beide Vorlagen zurück, wie er am Freitag mitteilte.

Insgesamt habe der Stadtrat 23 Änderungsanträge gestellt, heisst es in der Mitteilung. Im Grundsatz bemängelt er, dass die beiden Vorlagen in zahlreichen Punkten der Bundesverfassung sowie der vom Volk gutgeheissenen Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) widersprächen.

So würden unter anderem die Grundsätze, wonach schädliche oder lästige Einwirkungen zu vermeiden sind sowie Rücksicht auf die besondere Situation von Städten und Agglomerationen zu nehmen ist, «schmerzlich missachtet». Ohne Rücksicht auf die Gemeinden werde durch die geplante Zivilfliegerei die Lärmbelastung gar noch erhöht.

Einseitige Interessenvertretung

Der Bundesrat nehme damit «einzig und einseitig die Interessen der Zivilluftfahrt» wahr. Ein zweiter Zivilflugplatz im zürcherischen Glattal widerspreche diametral der nachhaltigen Raumentwicklung, die im Rahmen der RPG-Revision von ein und demselben Departement eingefordert werde.

Weiter kritisiert die Stadtregierung, dass der heute gültige Sachplan Militär auf dem Sachplan Waffen- und Schiessplätze von 1998 aufbaue. Er sei somit völlig veraltet und berücksichtige die aktuelle Planung der Armee nicht. Auch der luftfahrtpolitische Bericht von 2004 stecke derzeit in Überarbeitung, womit eine der zentralen Grundlagen des SIL komplett fehle.

Gegen Treu und Glauben verstossen

Weiter führt die Dübendorfer Stadtregierung ins Feld, der Bund habe gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossen. Als es um die Stationierung der Rega auf dem Flugplatz Dübendorf ging, habe die Stadt «ausnahmsweise und auf unbürokratischem Weg» Hand geboten, indem sie auf ihr Vetorecht verzichtet habe. Dabei habe sie sich darauf verlassen, dass keine weiteren zivilaviatischen Nutzungen auf dem Fluglatz angesiedelt würden.

Überdies habe der damalige SVP-Bundesrat Samuel Schmid 2008 den Dübendorfern schriftlich versprochen, dass die «Art der zivilen Nachnutzung des Flugplatzgeländes in die Planungs- und Entscheidungskompetenz des Kantons und der betroffenen Region» falle.

Bund war jederzeit informiert

Darauf vertrauend habe die Stadt den aufwendigen Prozess einer kommunalen Testplanung an die Hand genommen. «Dies natürlich, ohne zu ahnen, dass der Bund auf seine planungsrechtlichen Ansprüche trotz seiner klaren Worte keineswegs zu verzichten gedenkt».

Sämtliche Planungsabsichten seien stets transparent kommuniziert worden, und der Bund sei in alle Phasen und Planungsverfahren einbezogen worden. Es habe daher nicht damit gerechnet werden können, dass er die langjährigen Planungen plötzlich mit seiner Absicht, mitten im dicht genutzten Siedlungsgebiet einen zivilen Flugplatz zu erreichten, wieder in Frage stellen würde.

(cam/sda)

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