Hauseigentümerverband lanciert Zwillingsinitiative

publiziert: Samstag, 24. Mrz 2007 / 17:20 Uhr

Zürich - Bund und Kantone sollen verpflichtet werden, das Bausparen zu ermöglichen. Und die Eigenmietwertbesteuerung soll für AHV-Rentner wegfallen. Dies fordert eine Zwillingsinitiative, die der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) lanciert hat.

Der HEV möchte, dass der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert werden soll.
Der HEV möchte, dass der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert werden soll.
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Die rund 300 HEV-Delegierten sprachen sich in Zürich mit überwältigendem Mehr für die Lancierung der zwei zeitgleichen eidgenössischen Volksinitiativen aus, wie es in einem Communiqué heisst.

Die Volksinitiative Bausparen verpflichtet Bund und Kantone, das Bausparen zu ermöglichen für den erstmaligen entgeltlichen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Dies soll geschehen, indem Bausparrücklagen von der Einkommens- und der Vermögenssteuer befreit werden.

Der Abzug soll maximal 10 000 Franken jährlich pro Steuerpflichtigen und 20 000 Franken für Ehepaare betragen. Der Abzug soll während höchstens zehn Jahren möglich sein.

Verfassungsauftrag Wohneigentumsförderung

Dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung werde heute in der Schweiz nicht nachgekommen, schreibt der HEV. Das widerspiegle sich direkt in der tiefen Wohneigentümerquote von nur 35 Prozent.

Eine Mehrheit von 76 Prozent der Stimmberechtigten hege den Traum, eines Tages Wohneigentum zu erwerben. Dieser Wunsch scheitere aber bei vielen an den finanziellen Mitteln. Darum müsse hier dringend gehandelt werden.

Im Übrigen erhielten die Kantone und Gemeinden durch die durch das Bausparen ausgelösten wirtschaftlichen Aktivitäten im Wohnungsbau ein Mehrfaches an eingesetzten Steuern und Abgaben zurück. Damit würde das Bausparen insgesamt eine positive Nettowirkung haben, ist der HEV überzeugt.

Wegfall des Eigenmietwertes

Die Volksinitiative Eigenmietwertbesteuerung sieht ein Wahlrecht ab Erreichen des AHV-Alters vor. Rentner und Rentnerinnen sollen entscheiden dürfen, dass der Eigenmietwert für das am Wohnsitz dauernd selbst genutzte Wohneigentum entfällt.

Beim Wegfall des Eigenmietwertes sollen die Abzüge für die Schuldzinsen sowie für die Versicherungsprämien und für die Kosten der Verwaltung durch Dritte entfallen. Dagegen sollen Unterhaltskosten bis höchstens 4000 Franken pro Jahr weiterhin abgezogen werden können.

(smw/sda)

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