Herzversagen hat zu Tod des Nigerianers geführt

publiziert: Montag, 28. Jun 2010 / 15:09 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 29. Jun 2010 / 10:33 Uhr
Blick von der Asyunterkunft am Flughafen Genf auf ein Swiss-Flugzeug.
Blick von der Asyunterkunft am Flughafen Genf auf ein Swiss-Flugzeug.

Zürich - Der Ausschaffungshäftling, der am 17. März kurz vor der Rückführung nach Nigeria auf dem Flughafen Zürich starb, litt an einer schweren Herzkrankheit. Nachdem die Todesursache bekannt ist, werden die seither eingestellten Zwangsausschaffungen mittels Sonderflügen im Juli wieder aufgenommen.

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Im Juli ist ein solcher Transport «in den afrikanischen Raum» geplant. Wann der Flug stattfindet und in welches afrikanische Land dieser führt, wollte Michael Glauser, Sprecher des Bundesamtes für Migration (BFM), auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA nicht bekannt geben.

Nigeria sei nicht das Ziel, denn die Ausschaffungsflüge in dieses Land blieben vorerst eingestellt. Die nigerianischen Behörden müssen gemäss dem BFM-Sprecher zuerst über die Hintergründe des Todes des Nigerianers vom 17. März auf dem Flughafen Zürich informiert werden. Dazu will sich BFM-Direktor Alard du Bois-Reymond persönlich ins westafrikanische Land begeben.

Schwere Vorerkrankung

Die Abklärungen über die Todesursache des Nigerianers sind gemäss Angaben der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich inzwischen abgeschlossen. Laut einem Obduktionsgutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich bestand beim Verstorbenen eine «schwerwiegende Vorerkrankung des Herzens».

Diese war nicht bekannt und ist - so das Gutachten - zu Lebzeiten praktisch nicht diagnostizierbar. Zum Tod des 29-Jährigen beigetragen haben aber auch der vorausgegangene Hungerstreik und ein akuter Erregungszustand, in welchem sich der Verstorbene im Rahmen der versuchten Ausschaffung befand.

Beim Verstorbenen handelt es sich um einen abgewiesenen Asylbewerber ohne gültige Reisepapiere, der mit einem Sonderflug nach Lagos zurückgeführt werden sollte.

Arzt soll mitfliegen

Nach dem Tod des Häftlings wurden die Sonderflüge für Zwangsausschaffungen vorerst ausgesetzt und Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Das BFM schlug den Kantonen unter anderem vor, dass bei Sonderflügen ein Arzt mitfliegt.

Die Ausschaffungsflüge sollten nicht nur von Ärzten, sondern zusätzlich auch von unabhängigen Beobachtern begleitet werden, forderte ein Sprecher der Schweizerischen Flüchtlingshilfe in der Sendung «Rendez-vous» von Schweizer Radio.

 

(fkl/sda)

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