Es will am 3. März wieder in Wiesbaden zusammen kommen und dann
voraussichtlich eine Entscheidung treffen. «Ich gehe davon aus,
dass es dann zu keiner weiteren Vertagung kommt», sagte der
Vorsitzende Bernhard Heitsch am Montag in Wiesbaden. Heitsch ist
Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs.
Bis zur nächsten Sitzung will das Gericht Stellungnahmen von den
vier Landtagsfraktionen, vom Landeswahlleiter, von Innenminister
Volker Bouffier und von Landtagspräsident Klaus Peter Möller
einholen. Die rechtliche Struktur des Problems sei einfach, der
Sachverhalt jedoch verwickelt, sagte Heitsch.
Dem Wahlprüfungsgericht gehören die beiden höchsten
Berufsrichter Hessens sowie je ein Landtagsabgeordneter von CDU,
SPD und der Liberalen (FDP) an.
Wahlannullierung nicht debattiert
Die laut Verfassung mögliche Annullierung der Wahl stand bei der
Sitzung des Gerichts am Montag nicht zur Debatte. Das Gremium war
nur zusammen getreten, um zu beraten, ob die schon für rechtmässig
erklärte Wahl vor dem Hintergrund der CDU-Finanzaffäre erneut
geprüft werden muss.
Laut Landesverfassung kann eine Wahl ungültig werden, wenn
«Unregelmässigkeiten im Wahlverfahren oder strafbare oder gegen die
guten Sitten verstossende Handlungen» das Ergebnis erheblich
beeinflusst haben.
SPD und Grüne beklagen, dass wegen der geheimen Finanzmittel der
CDU im Wahlkampf keine Chancengleichheit bestand. Die hessische CDU
hatte nach eigenen Angaben 1998 und 1999 rund 1,5 Millionen Mark
aus ihrem geheimen Konto in der Schweiz erhalten und als Darlehen
deklarieren wollen.
(ba/sda)