Wegen «fahrlässiger Tötung»

Höchstens 39 Monate Haft für Todesschützen

publiziert: Dienstag, 7. Feb 2012 / 14:53 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 7. Feb 2012 / 18:46 Uhr
Laut Verteidiger Mario Bortoluzzi war es keine gewollte Tat.
Laut Verteidiger Mario Bortoluzzi war es keine gewollte Tat.

Zürich - Eine Freiheitsstrafe nicht über 39 Monaten wegen fahrlässiger Tötung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz hält der Verteidiger im Mordprozess vor dem Bezirksgericht Uster ZH für angemessen. Dies sagte der Anwalt des Angeklagten, der im März 2009 seine 17-jährige Freundin erschossen hat.

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Vom Vorwurf der Gefährdung des Lebens will der Anwalt seinen heute 23-jährigen Mandanten freigesprochen haben, wie er am Dienstag in seinem Plädoyer ausführte. An die Strafe sollen - wie üblich - die knapp drei Jahre Untersuchungs- und Sicherheitshaft angerechnet werden, die der Beschuldigte bereits abgesessen hat. Er war noch in der Tatnacht festgenommen worden.

Der Kosovare hat sich seit Montag vor dem Gericht zu verantworten. Angeklagt ist er des Mordes: Unbestritten ist, dass er am 7. März 2009 kurz vor Mitternacht der Gymnasiastin eine Waffe an den Kopf hielt und sie mit einem Schuss tötete. Laut Staatsanwalt Adrian Kaegi geschah dies "bewusst und gewollt". Er verlangt eine 20-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes.

Verteidiger Mario Bortoluzzi bemühte sich in seinem Plädoyer während Stunden, die Arbeit der Ermittler und des Staatsanwalts zu desavouieren. Er zerpflückte akribisch Zeugenaussagen, Angaben des Beschuldigten, Aufzeichnungen des Staatsanwalts und zahllose Details.

"Bockmist produziert"

Dabei sparte er nicht mit abfälligen Bemerkungen. So warf er etwa den Ermittlern und dem Staatsanwalt vor, sie hätten "Bockmist" produziert, und ihr Vorgehen sei "selten dreist" gewesen. Auf der erfolglosen Suche nach einem "einigermassen plausiblen Tatmotiv" habe die Anklage einen Streit des Beschuldigten mit dem Opfer konstruiert - "eine abstruse Idee".

Auch Formfehler im Verfahren monierte er: So sei der Beschuldigte nicht früh genug auf sein Recht auf Beizug eines Anwalts aufmerksam gemacht worden. Seine frühen Aussagen seien deshalb nicht verwertbar.

Bortoluzzi zeichnete ein Bild des Angeklagten, das sich diametral von jenem unterschied, das der Staatsanwalt tags zuvor entworfen hatte. Schilderte Kaegi den jungen Mann aufgrund von Zeugenaussagen als kalt, hoch aggressiv und impulsiv, so zog Bortoluzzi andere Zeugenaussagen bei, die den Kosovaren als liebenswert, fröhlich und absolut harmlos beschrieben.

Mit der Tötung der Freundin habe sich sein Mandant ein sehr schweres moralisches Verschulden aufgeladen. Auch wenn die Tat fahrlässig erfolgt sei, so sei das Verhalten seines Mandanten absolut unentschuldbar gewesen.

(fest/sda)

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