Holenweger-Prozess: Akten-Einblick verweigert

publiziert: Freitag, 12. Nov 2010 / 12:48 Uhr
Beim Bundesstrafgericht herrscht Uneinigkeit wegen der «Ramos»-Akten.
Beim Bundesstrafgericht herrscht Uneinigkeit wegen der «Ramos»-Akten.

Bellinzona - Das Verfahren gegen den Zürcher Privatbankier Oskar Holenweger ist um eine erstaunliche Entwicklung reicher. Die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts weigert sich in einem internen Streit, der Strafkammer des Gerichts die «Ramos»-Akten herauszugeben.

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Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts hatte im Juni einem Antrag von Holenwegers Verteidigung auf Beizug der Akten zum Informanten «Ramos» und zum verdeckten Ermittler «Diemer» stattgegeben.

Aufforderungen an die Bundesanwaltschaft (BA) und die Bundeskriminalpolizei um Einlieferung dieser Akten blieben aber erfolglos.

Befremden über Vorgehen des BAP

Die Direktion des Bundesamtes für Polizei (BAP) übermittelte die fraglichen Dokumente dann Ende Oktober offenbar spontan und unaufgefordert an die I. Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in ihrer Eigenschaft als Oberaufsichtsbehörde.

Wie das Gericht am Freitag nun mitgeteilt hat, weigert sich die Beschwerdekammer, der Strafkammer die Akten «Ramos» für den Prozess gegen Oskar Holenweger zur Verfügung stellen. Ein entsprechendes Gesuch sei am 8. November abgewiesen worden.

Im entsprechenden Entscheid bezeichnet es die Beschwerdekammer zunächst als nur «schwer nachvollziehbar», weshalb das BAP ihr die Akten «Ramos» und «Diemer» ohne weiteren Kommentar und unaufgefordert zugestellt hat, nachdem bisher sämtliche Herausgabebegehren der Strafkammer abgewiesen wurden.

Prozess im ersten Quartal 2011

Was den Beizug dieser Dokumente durch die Strafkammer im Prozess gegen Holenweger betrifft, verweist die Beschwerdekammer darauf, dass sie dies bereits 2009 wegen überwiegenden Geheimhaltungsinteressen abgelehnt hat. Die Strafkammer mache keine Gründe geltend, die heute zu einem anderen Entscheid führen würden.

Das BAP wird angewiesen, die Akten in Bellinzona wieder abzuholen. Gemäss der Pressmitteilung des Gerichts wird der Vorsitzende der Strafkammer nun Schritte einleiten, um auf anderem Weg an die für das Verfahren benötigten Unterlagen «Ramos» zu kommen.

Diese und andere noch nicht abgeschlossene Beweismassnahmen, unter anderem im Zusammenhang mit der Befragung des verdeckten Ermittlers «Diemer», lassen laut Gericht erwarten, dass die Hauptverhandlung im 1. Quartal 2011 eröffnet wird. Der Prozess gegen Oskar Holenweger war ursprünglich auf den 11. November 2010 angesetzt.

(ht/sda)

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