Berufung eingelegt

Holocaust-Leugner Williamson: Neue Runde im Verfahren

publiziert: Montag, 9. Sep 2013 / 12:12 Uhr
Williamson bestritt die Existenz von Gaskammern und den Mord an sechs Millionen Juden.
Williamson bestritt die Existenz von Gaskammern und den Mord an sechs Millionen Juden.

Regensburg - In Deutschland hat am Montag der Berufungsprozess gegen den britischen Bischof Richard Williamson wegen Volksverhetzung begonnen. Der angeklagte Holocaust-Leugner erschien wie erwartet nicht persönlich vor dem Regensburger Landgericht.

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Er war im Januar vom Amtsgericht der süddeutschen Stadt zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro (ca. 2225 Schweizer Franken) verurteilt worden, weil er in einem TV-Interview die Existenz von Gaskammern und den Mord an sechs Millionen Juden durch die Nazis bestritten hatte. Gegen das Urteil hatte Williamson Berufung eingelegt.

Das Gespräch mit einem schwedischen Fernsehteam war im Herbst 2008 im Priesterseminar der erzkonservativen Piusbruderschaft nahe Regensburg in Bayern geführt worden. Dem 73-jährigen Bischof werde vorgeworfen, von der Verbreitung des Interviews über Schweden hinaus gewusst und diese auch gewollt zu haben, sagten die Verteidiger Williamsons zum Prozessbeginn. Der ehemalige Bischof bestreite dies jedoch.

Verbreitung über Youtube

Die Äusserungen seien weder in Schweden noch in Grossbritannien verboten, betonte Rechtsanwalt Andreas Geipel. Die anschliessende Verbreitung unter anderem über die Internetplattform Youtube könne dem Briten nicht angelastet werden. In Deutschland ist die Leugnung des Holocausts strafbar. Sie kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden.

Es ist bereits das fünfte Mal, dass sich ein deutsches Gericht mit dem Fall beschäftigt. Im Juli 2011 hatte das Landgericht Regensburg in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Volksverhetzung in Höhe von 6500 Euro (ca. 8036 Schweizer Franken) bestätigt. Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte das Urteil im vergangenen Februar jedoch aufgrund von Verfahrensmängeln, sodass der Fall erneut beim Amtsgericht und in der abermaligen Berufung nun wieder beim Landgericht Regensburg landete.

Existenz von Gaskammern bezweifelt

Das Landgericht Regensburg hat einen zweiten Verhandlungstag am 23. September angesetzt. Dann ist unter anderem der Leiter des Priesterseminars in Zaitzkofen als Zeuge geladen.

Wörtlich hatte Williamson im Herbst 2008 in dem Fernsehinterview gesagt: "Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers. (...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern."

(asp/sda)

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