Parteienverbot
Hürden für ein NPD-Verbot liegen hoch
publiziert: Montag, 14. Aug 2000 / 16:49 Uhr
Frankfurt/Main - Seit dem 11. August berät eine Expertenkommission von Bund und Ländern über die Möglichkeit eines Verbotes der NPD. Bis Mitte Oktober soll entschieden werden, ob beim Bundesverfassungsgericht ein Verbot der Partei beantragt wird.
Einen Antrag auf Verbot
einer bundesweit tätigen Partei können nur Bundesregierung,
Bundestag oder Bundesrat stellen. Daneben kann eine
politische Partei in Deutschland nur vom
Bundesverfassungsgericht verboten werden. Mit dieser
Regelung, dem so genannten Parteienprivileg, steht die
Bundesrepublik innerhalb der Europäischen Union einzigartig
da.
«Das Grundgesetz ist die einzige Verfassung innerhalb der EU, die eine solche Verbotsmöglichkeit vorsieht», sagt Martin Morlok, Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Parteienrecht an der Fernuniversität Hagen. Das bedeute allerdings nicht, dass es in den übrigen EU-Staaten nicht möglich sei, eine Partei zu verbieten. «Dort geschieht dies aber auf der Ebene des normalen Rechts», erläutert Morlok. Parteien hätten in Deutschland eine andere Stellung als in den meisten anderen Ländern, wo sie rechtlich normalen Vereinen gleichgestellt seien.
br> Damit können dort Parteien über das Vereinsrecht verboten werden. In der Bundesrepublik würdigt das Grundgesetz in Artikel 21 eigens die Bedeutung und Rolle der Parteien. 1967 beschloss der Bundestag sogar ein eigenes Parteiengesetz. Die besondere Stellung der Parteien in der deutschen Verfassung beruht auf den Erfahrungen der Weimarer Republik. Durch eine grundgesetzliche Anerkennung der Parteien sollte die notorische Antipathie der Deutschen gegenüber Parteien auch von der rechtlichen Seite abgebaut werden. «Einen Mangel an politischer Kultur wollten die Deutschen durch rechtliche Sicherung ausgleichen», sagt Morlok.
Auch Spanien hat nach Morloks Angaben ein eigenes Parteiengesetz. In Frankreich gibt es laut Joachim Schild vom Deutsch-Französischen Institut in Ludwigsburg kein Parteienprivileg und kein eigenes Parteiengesetz. Verbote kleinerer extremistischer Gruppen gab es immer wieder. Über das Verbot einer großen politischen Partei wurde aber trotz großer Wahlerfolge radikaler Gruppierungen in den letzten Jahrzehnten nach Angaben von Schild nie diskutiert.
Es sei eine typisch deutsche Art, gleich mit dem Verbotsknüppel zu kommen, sagt Schild. Auch wenn etwa der rechtsradikale Front National von Jean-Marie Le Pen bei der Wahl zur Nationalversammlung 1997 einen Stimmenanteil von fast 15 Prozent erreicht habe, gehe die französische politische Kultur mit dem Problem gelassener und gefestigter um. «Die Aufregung um die Frage eines Parteiverbots ist auch Ausdruck der Tatsache, dass die Deutschen sehr viel stärker versuchen, den politischen Prozess vom Recht her zu beeinflussen», erklärt Morlok.
Zweimal hat in Deutschland das Bundesverfassungsgericht bisher Parteien für verfassungswidrig erklärt: 1952 wurde die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei verboten, vier Jahre später die Kommunistische Partei Deutschlands. Danach hat das Gericht nach Angaben des Berliner Parteienforschers Oskar Niedermayer die Hürden für ein derartiges Verbot sehr hoch gelegt. «Dahinter steht die Ansicht, dass auch eine wehrhafte Demokratie noch eine Demokratie bleiben muss. Niedrige Hürden für ein Parteiverbot widersprechen dem Gebot der Meinungsfreiheit.»
Daher wird nach seiner Ansicht ein Verbot der NPD schwer sein. «Es genügt nicht, dass eine Partei von den Innenministern als rechtsextrem eingestuft wird. Hinzu muss etwas sehr Schweres kommen: Ihr muss eine aktiv-kämpferische Haltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachgewiesen werden.» Solange sich die NPD in ihrer Programmatik auf dem schmalen Grat dessen bewege, was noch vom Grundgesetz gedeckt sei, und sich von Gewalt distanziere, werde diese sehr schwer sein, prophezeit Niedermayer. Zudem sieht er mit einem Verbot der NPD nicht das Problem der rechten Gewalt gelöst. «Neben dem in Parteien organisierten Rechtsextremismus gibt es noch die Dimensionen der spontanen Gewaltexzesse und der rechtsextremen Einstellungen in den Köpfen. Daran wird mit einem Parteiverbot nichts zu ändern sein.» Und wenn das Verfassungsgericht einen Verbotsantrag ablehne, bekäme die NPD sogar einen «Persilschein» ausgestellt. «Die können dann immer sagen, 'Was wollt ihr denn, wir stehen doch auf dem Boden des Grundgesetzes'. Dann sind wir sehr viel schlechter dran als vorher.»
«Das Grundgesetz ist die einzige Verfassung innerhalb der EU, die eine solche Verbotsmöglichkeit vorsieht», sagt Martin Morlok, Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Parteienrecht an der Fernuniversität Hagen. Das bedeute allerdings nicht, dass es in den übrigen EU-Staaten nicht möglich sei, eine Partei zu verbieten. «Dort geschieht dies aber auf der Ebene des normalen Rechts», erläutert Morlok. Parteien hätten in Deutschland eine andere Stellung als in den meisten anderen Ländern, wo sie rechtlich normalen Vereinen gleichgestellt seien.
br> Damit können dort Parteien über das Vereinsrecht verboten werden. In der Bundesrepublik würdigt das Grundgesetz in Artikel 21 eigens die Bedeutung und Rolle der Parteien. 1967 beschloss der Bundestag sogar ein eigenes Parteiengesetz. Die besondere Stellung der Parteien in der deutschen Verfassung beruht auf den Erfahrungen der Weimarer Republik. Durch eine grundgesetzliche Anerkennung der Parteien sollte die notorische Antipathie der Deutschen gegenüber Parteien auch von der rechtlichen Seite abgebaut werden. «Einen Mangel an politischer Kultur wollten die Deutschen durch rechtliche Sicherung ausgleichen», sagt Morlok.
Auch Spanien hat nach Morloks Angaben ein eigenes Parteiengesetz. In Frankreich gibt es laut Joachim Schild vom Deutsch-Französischen Institut in Ludwigsburg kein Parteienprivileg und kein eigenes Parteiengesetz. Verbote kleinerer extremistischer Gruppen gab es immer wieder. Über das Verbot einer großen politischen Partei wurde aber trotz großer Wahlerfolge radikaler Gruppierungen in den letzten Jahrzehnten nach Angaben von Schild nie diskutiert.
Es sei eine typisch deutsche Art, gleich mit dem Verbotsknüppel zu kommen, sagt Schild. Auch wenn etwa der rechtsradikale Front National von Jean-Marie Le Pen bei der Wahl zur Nationalversammlung 1997 einen Stimmenanteil von fast 15 Prozent erreicht habe, gehe die französische politische Kultur mit dem Problem gelassener und gefestigter um. «Die Aufregung um die Frage eines Parteiverbots ist auch Ausdruck der Tatsache, dass die Deutschen sehr viel stärker versuchen, den politischen Prozess vom Recht her zu beeinflussen», erklärt Morlok.
Zweimal hat in Deutschland das Bundesverfassungsgericht bisher Parteien für verfassungswidrig erklärt: 1952 wurde die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei verboten, vier Jahre später die Kommunistische Partei Deutschlands. Danach hat das Gericht nach Angaben des Berliner Parteienforschers Oskar Niedermayer die Hürden für ein derartiges Verbot sehr hoch gelegt. «Dahinter steht die Ansicht, dass auch eine wehrhafte Demokratie noch eine Demokratie bleiben muss. Niedrige Hürden für ein Parteiverbot widersprechen dem Gebot der Meinungsfreiheit.»
Daher wird nach seiner Ansicht ein Verbot der NPD schwer sein. «Es genügt nicht, dass eine Partei von den Innenministern als rechtsextrem eingestuft wird. Hinzu muss etwas sehr Schweres kommen: Ihr muss eine aktiv-kämpferische Haltung gegenüber der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nachgewiesen werden.» Solange sich die NPD in ihrer Programmatik auf dem schmalen Grat dessen bewege, was noch vom Grundgesetz gedeckt sei, und sich von Gewalt distanziere, werde diese sehr schwer sein, prophezeit Niedermayer. Zudem sieht er mit einem Verbot der NPD nicht das Problem der rechten Gewalt gelöst. «Neben dem in Parteien organisierten Rechtsextremismus gibt es noch die Dimensionen der spontanen Gewaltexzesse und der rechtsextremen Einstellungen in den Köpfen. Daran wird mit einem Parteiverbot nichts zu ändern sein.» Und wenn das Verfassungsgericht einen Verbotsantrag ablehne, bekäme die NPD sogar einen «Persilschein» ausgestellt. «Die können dann immer sagen, 'Was wollt ihr denn, wir stehen doch auf dem Boden des Grundgesetzes'. Dann sind wir sehr viel schlechter dran als vorher.»
(AP)
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