Keine Diskriminierung

IV-Rente: Bundesgericht stellt sich hinter Entscheid

publiziert: Dienstag, 3. Dez 2013 / 15:34 Uhr
Personen mit Schleudertraumata erhalten keine IV-Renten.
Personen mit Schleudertraumata erhalten keine IV-Renten.

Luzern - Der weitgehende Ausschluss von IV-Renten für Personen mit Schleudertraumata oder anderen organisch nicht nachweisbaren Störungen stellt keine Diskriminierung dar. Das Bundesgericht hat seine Praxis und die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen verteidigt.

5 Meldungen im Zusammenhang
Vor knapp zehn Jahren hatte das Bundesgericht den Grundsatzentscheid gefällt, dass eine Schmerzstörung ohne klare körperliche Ursachen in der Regel nicht zum Bezug einer IV-Rente berechtigt. Später weitete das Gericht diese Praxis auf Schleudertraumata, Müdigkeitssyndrome und andere, organisch nicht nachweisbare Beeinträchtigungen aus.

Rente eingestellt

Der Zugang zu einer IV-Rente wurde betroffenen Personen jedoch nicht gänzlich verschlossen. Eine nicht überwindbare Erwerbsunfähigkeit kann in solchen Fälle etwa vorliegen, wenn zusätzlich psychische oder körperliche Begleiterkrankungen von gewisser Schwere oder langfristige erfolglose Behandlungsbemühungen nachgewiesen sind.

In der 6. IV-Revision wurde der Gerichtspraxis mit der auf 2012 eingeführten Regelung Rechnung getragen, dass laufende IV-Renten in entsprechenden Fällen innert drei Jahren überprüft werden können. Das Bundesgericht hatte nun die Beschwerde einer Frau zu beurteilen, die seit 1997 eine IV-Rente für ein Schleudertrauma bezogen hatte.

2012 war die Rente nach einer Neubeurteilung eingestellt worden. Vor Bundesgericht hatte die Frau argumentiert, dass die Rentenaufhebung gegen das Fairnessgebot und das Diskriminierungsverbot verstosse. Personen mit psychosomatischen Krankheitsbildern würden gegenüber solchen mit rein körperlichen Leiden grundsätzlich benachteiligt.

Sachliches Kriterium für Differenz

Zur Untermauerung ihrer Argumente hatte die Frau ein Gutachten des namhaften Verfassungsrechtlers Jörg Paul Müller eingereicht. Das Bundesgericht ist in seinem Urteil nun zum Schluss gekommen, dass nicht von einer unbegründeten Schlechterstellung oder Diskriminierung der betroffenen Versicherten gesprochen werden kann.

Die unklaren Beschwerdebilder würden sich von anderen Leiden in einem massgebenden Punkt unterscheiden: Sie seien nämlich nicht messbar und folglich kaum zu überprüfen. Bei dieser mangelnden Objektivierbarkeit handle es sich um ein sachliches Kriterium, das eine unterschiedliche Behandlung rechtfertige.

Schliesslich betont das Bundesgericht, dass die Anwendung der neuen Gesetzesbestimmungen zur Rentenrevision eine umfassende und fachgerechte Begutachtung der Versicherten voraussetzt. Zudem seien Betroffene auf die speziell geschaffenen Massnahmen zur Wiedereingliederung hinzuweisen. (Urteil 8C_972/2012 vom 31. Oktober 2013; BGE-Publikation)

(bg/sda)

Kommentieren Sie jetzt diese news.ch - Meldung.
Lesen Sie hier mehr zum Thema
Versicherungen Bern - Im vergangenen Jahr haben drei Einkommensmillionäre in der Schweiz ... mehr lesen
Auch Gutverdienende haben, wie alle anderen Arbeitnehmer, bei einem Gesundheitsschaden Anrecht auf IV-Renten. (Symbolbild)
Das Ziel ist, dass bis 2018 rund 17'000 Personen zurück ins Erwerbsleben finden.
Bern - Der Bund präsentiert eine ... mehr lesen
Die IV-Revisionsvorlage ist endgültig vom Tisch.
Bern - Der Nationalrat hat den zweiten ... mehr lesen
Bern - Der Ständerat hat ein ... mehr lesen
Ziel der Revision ist es, die IV zu entschulden.
.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 21
Müllvermeidung - ein wichtiges, aktuelles Thema.
Müllvermeidung - ein wichtiges, aktuelles Thema.
Publinews Nachhaltigkeit ist in der heutigen Gesellschaft ein immer wichtigeres Thema. Wir alle haben eine Verantwortung dafür, die Ressourcen unserer Erde schonend zu nutzen und die Umweltbelastungen zu minimieren. Doch was bedeutet es eigentlich, nachhaltig zu leben und wie können wir unseren Alltag nachhaltiger gestalten? mehr lesen  
Gemäss dem Bericht «Survival of the Richest» hat das reichste Prozent der Weltbevölkerung seit Beginn der Corona-Pandemie fast zwei Drittel ... mehr lesen  
Der Oxfam-Bericht zeigt, dass die Vermögen der Milliardäre weltweit täglich um 2,7 Mrd. Dollar gestiegen ist.
Griechenland, Lesbos, 9.September 2020: Flüchtlinge nach dem Feuer im Camp Moria.
Fotografie Ärzte ohne Grenzen und Magnum: 50 Jahre im Einsatz  2021 markierte das 50-jährige Bestehen von Ärzte ohne Grenzen/Médecins Sans Fronitères (MSF). Die Photobastei Zürich nimmt dieses ... mehr lesen  
Publinews Die Gründe, sich ein Haustier zuzulegen, sind vielfältig. So möchten manche Menschen, die Einsamkeit verspüren, sich damit ... mehr lesen  
Man sollte sich ein Haustier nie überstürzt zulegen, auch wenn es noch so niedlich ist.
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Fr Sa
Zürich 12°C 26°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig sonnig freundlich
Basel 13°C 27°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich freundlich
St. Gallen 12°C 23°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig recht sonnig recht sonnig
Bern 12°C 25°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich vereinzelte Gewitter
Luzern 13°C 26°C vereinzelte Gewitterleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig vereinzelte Gewitter wolkig, aber kaum Regen
Genf 13°C 27°C recht sonnigleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen wechselnd bewölkt, Regen
Lugano 15°C 25°C vereinzelte Gewitterleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wolkig, aber kaum Regen vereinzelte Gewitter
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten