IWF-Chefin Lagarde muss vor Gericht

Paris - Im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Veruntreuung staatlicher Gelder muss IWF-Chefin Christine Lagarde im Mai vor einem Gericht in Frankreich aussagen. Lagardes Anwalt Yves Repiquet teilte am Donnerstag in Paris mit, die Anhörung werde Ende Mai stattfinden.
Gegen Lagarde waren wenige Wochen nach ihrem Amtsantritt als Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) im August 2011 Vorermittlungen wegen umstrittener Entschädigungszahlungen aus französischen Staatsgeldern an den Unternehmer Bernard Tapie eingeleitet worden.
Zum Zeitpunkt der Entscheidungen zugunsten Tapies war Lagarde Finanzministerin in Paris unter dem damaligen konservativen Staatschef Nicolas Sarkozy. Es geht um den Vorwurf der «Beihilfe zur Fälschung» und «Beihilfe zur Veruntreuung öffentlicher Gelder».
Fall Adidas/Tapie
In der sogenannten Tapie-Affäre geht es um den Verkauf des deutschen Sportartikelherstellers Adidas an die französische Bank Crédit Lyonnais im Jahr 1993. Der Unternehmer Tapie hatte der verstaatlichten Bank vorgeworfen, ihn beim Verkauf des Unternehmens übervorteilt zu haben und auf Entschädigung geklagt.
Nach jahrelangem Rechtsstreit zwischen dem Geschäftsmann und der Bank beauftragte die damalige Finanzministerin Lagarde 2007 ein Schiedsgericht, den Fall zu lösen. Tapie bekam daraufhin Schadenersatz in Höhe von 285 Millionen Euro - mit Zinsen sogar 400 Millionen Euro - zugesprochen.
Im Zusammenhang mit der Affäre gab es in den vergangenen Monaten in Frankreich eine Reihe von Durchsuchungen. Die Wohnräume von Lagarde wurden Ende März durchsucht. Der IWF sprach ihr kurz darauf das Vertrauen aus.
Nach dem Bericht des französischen Enthüllungsportals Mediapart könnte die Anhörung von Lagarde durch die Justiz am 23. Mai stattfinden. Dann werde voraussichtlich ein formelles Ermittlungsverfahren gegen Lagarde eingeleitet.
Von Unschuld überzeugt
Lagardes Anwalt verwies darauf, dass die Anhörung «seit mehreren Monaten» erwartet worden sei. Dann habe die IWF-Chefin «endlich Gelegenheit», dem Gericht «Erklärungen und Präzisierungen» zu liefern, die sie strafrechtlich entlasten würden.
Die Ermittlungen gegen Lagarde werden vom Gerichtshof der Republik geleitet, der einzigen Instanz in Frankreich, die zu mutmasslichen Vergehen von Regierungsmitgliedern während ihrer Amtszeit ermitteln darf. Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass sich Lagarde «persönlich» in den Fall Tapie eingeschaltet hat, in dem es «zahlreiche Anomalien und Unregelmässigkeiten» gegeben habe.
In dem Fall ermitteln zudem auch Pariser Untersuchungsrichter. Dabei wurden zuletzt unter anderem die Wohn- und Büroräume von Claude Guéant durchsucht, der zum Zeitpunkt der Affäre Sarkozys Generalsekretär im Präsidentenpalast war.
Die Französin Lagarde war an der Spitze des IWF ihrem Landsmann Dominique Strauss-Kahn gefolgt, nachdem dieser wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung in den USA vorübergehend festgenommen worden und deshalb zurückgetreten war. Sie war von 2007 bis 2011 Finanzministerin in Frankreich.
(bert/sda)

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