Im Suva-Prozess fordern Verteidiger Freispruch

publiziert: Freitag, 23. Nov 2007 / 15:39 Uhr

Bellinzona - Die Hauptangeklagten im Suva-Prozess sind sich keiner Schuld bewusst. Ihre Verteidiger haben deshalb einen Freispruch beantragt. Sie gingen damit auf Konfrontationskurs zur Bundesanwaltschaft, die je vier Jahre Zuchthaus gefordert hatte.

Gemäss Verteidigung wollte die Suva  marode und unrentable Immobilien schnellstmöglich veräussern.
Gemäss Verteidigung wollte die Suva marode und unrentable Immobilien schnellstmöglich veräussern.
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Bei den acht Liegenschaftsverkäufen sei es zu keinen strafrechtlich relevanten Vergehen gekommen, sagte der Verteidiger des ehemaligen Suva-Immobilienchefs vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Er führte in seinem Plädoyer aus, dass die Suva - die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt - eine selbständige Unternehmung sei. Ihre Angestellten besässen privatrechtliche Arbeitsverträge und unterstünden nicht dem Bundespersonalgesetz. Folglich seien sie keine Beamten.

Deshalb könne der ehemalige Immobilien-Chef der Suva nicht der Korruption und der ungetreuen Amtsführung beschuldigt werden, sagte der Verteidiger des 44-jährigen Nidwaldners. Ziel der Suva sei es gewesen, marode und unrentable Immobilien schnellstmöglich zu veräussern. «Man wollte Altlasten diskret des Nachts aus dem Keller schaffen», sagte der Anwalt.

Es sei bei den Verkäufen nie darum gegangen, möglichst hohe Preise zu erzielen. Die Suva habe überdies aus Gründen der Fairness grossen Wert darauf gelegt, dass die Käufer über alle negativen Punkte informiert würden.

Kein Schaden für die Suva

Vor diesem Hintergrund seien marktgerechte Preise für die acht Liegenschaften bezahlt worden. Die Suva sei durch die Verkäufe nicht geschädigt worden; von Betrug könne keine Rede sein.

Auch seien keine Gutachten gefälscht worden, betonte der Verteidiger. Sein Klient hätte jederzeit damit rechnen müssen, dass seine Vorgesetzten die von ihm eingereichten Unterlagen überprüfen würden.

Ganz tadellos habe sich aber auch der Ex-Immobilienchef nicht verhalten. Dieser habe allenfalls seine Treuepflicht verletzt, indem er seine Vorgesetzten nicht über die erhaltenen Provisionszahlungen informierte, sagte der Verteidiger. Doch dies sei straflos.

(bert/sda)

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