Im Zürcher Kanton wieder mehr Taggelder für Arbeitslose

publiziert: Montag, 8. Sep 2003 / 12:47 Uhr

Zürich - Der Zürcher Kantonsrat möchte, dass die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld im Kanton vorübergehend verlängert wird. Er hat mit 100 zu 48 Stimmen beschlossen, dass der Regierungsrat ein Gesuch beim Bundesrat einreichen soll.

Im Zürcher Kanton wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wieder kurzfristig verlängert.
Im Zürcher Kanton wird die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes wieder kurzfristig verlängert.
Auf den 1. Juli dieses Jahres hat der Bund die Bezugsdauer von 520 auf 400 Tage gekürzt. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass die Dauer regional für sechs Monate erhöht werden kann, wenn die Arbeitslosenquote in dieser Region sechs Monate lang durchschnittlich bei mindestens 5 Prozent liegt.

Mit einem Dringlichen Postulat von SP und Grünen forderte der Rat nun die Regierung auf, für den Kanton die Erhöhung zu fordern. Die 5-Prozent-Quote im Kanton sei zwar zur Zeit noch nicht erfüllt, sagte die Postulantin der SP. In einigen Regionen aber, so etwa in der Stadt Zürich und in den Bezirken Uster und Winterthur, liege die Quote seit Monaten über 5 Prozent.

Es gehe jetzt darum, frühzeitig die Vorbereitungen zu treffen für den Fall, dass die Bedingung für die Ausnahme erfüllt sei. Eine längere Bezugsdauer sei nötig. Sie schiebe den deprimierenden Gang der Betroffenen auf die Fürsorge auf.

Für das Postulat stimmte auch die FDP, allerdings nur, um die Sachlage vorsichtshalber abzuklären. Laut Regierungsrat muss untersucht werden, ob die Kosten der Verlängerung ganz oder teilweise von den Gemeinden zu tragen wären. Aus diesem Grund war auch die Regierung bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen.

Kein Verständnis für das Anliegen hatte einzig die SVP. Eine kürzere Bezugsdauer halte Arbeitslose an, sich schnell um eine neue Arbeitsstelle zu kümmern, sagte ein Sprecher. Mit mehr Taggeldern biete man den Arbeitslosen eine Hängematte und belaste überdies die Gemeinden mit zusätzlichen Kosten.

(fest/sda)

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