Innerrhoder Grosser Rat will Landsgemeinde nicht entmachten

publiziert: Montag, 7. Okt 2002 / 17:57 Uhr

Appenzell - In Innerrhoden wird der Ständerat auch weiterhin ausschliesslich an der Landsgemeinde gewählt. Eine Sonderregelung mit Wahl eines Stellvertreters durch die Regierung im Fall von Tod oder Rücktritt eines Ständerats lehnte der Grosse Rat ab.

Appenzeller Landsgemeinde.
Appenzeller Landsgemeinde.
Innerrhoden bereinigt die Verfassung und die Gesetzessammlung umfassend. Dabei entdeckte die Redaktionskommission eine Lücke: Wenn ein Ständerat stirbt oder während der Amtsdauer zurücktritt, kann nicht sofort ein Nachfolger gewählt werden, weil die Landsgemeinde, die für die Ständeratswahl zuständig ist, nur einmal pro Jahr, am letzten Aprilsonntag, stattfindet.

Die Standeskommission (Regierung) schlug zur Überbrückung die Wahl eines Stellvertreters durch die Regierung vor. Der Grosse Rat war dagegen: Die Regierung könnte einen ihr genehmen Kandidaten vorziehen und so das Volk gleichsam nötigen, den Stellvertreter dann auch rechtens zu wählen.

Die Wahl würde vorgespurt, die Wahlfreiheit beeinträchtigt. Eine Abwahl aber käme einer Desavouierung des Stellvertreters gleich, wurde befürchtet.

Die Standeskommission spiele keine taktischen Spielchen, sagte Landammann Bruno Koster. Sie habe eine echte Verfassungslücke beheben wollen. Für den kleinen Kanton sei die Ständevertretung existenziell wichtig.

Der Rat entschied, die geltende Lösung beizubehalten. Stirbt ein Ständerat im Amt oder tritt er unerwartet zurück, wählt die nächstfolgende Landsgemeinde den neuen Standesvertreter.

Weil die umfassende Gesetzes- und Verfassungsrevision der Landsgemeinde von 2003 an jährlich zahlreiche geringfügige Gesetzes- und Verfassungsänderungen beschert, regte ein Ratsherr an, die Revisionsgeschäfte zurückzustellen und die Einführung eines fakultativen Referendums zu prüfen, um das Volk mit den vielen Geschäften und dem dicken Landsgemeindemandat nicht zu überfordern.

Appenzell Innerrhoden ist der einzige Kanton, der noch das obligatorische Referendum für sämtliche Verfassungs- und Gesetzesvorlagen kennt. Die Landsgemeinde solle nicht geschwächt werden, konterte Landammann Bruno Koster. Ausserdem seien die Unterschiede zwischen materiellen und formellen Gesetzesänderungen nicht immer ganz klar. Der Rat schloss sich dieser Ansicht an.

(sda)

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