Internet-Tauschbörsen vor Gericht

publiziert: Samstag, 11. Dez 2004 / 08:26 Uhr

Washington - Die Frage der Verantwortung für Raubkopien über Internet-Tauschbörsen wird den Obersten Gerichtshof der USA beschäftigen. Das Gericht nahm einen entsprechenden Antrag der Unterhaltungsindustrie an.

Der Oberste Gerichtshof in Washington wird sich mit dem Thema `Raubkopien` beschäftigen.
Der Oberste Gerichtshof in Washington wird sich mit dem Thema `Raubkopien` beschäftigen.
Danach werden die Richter prüfen, ob diese dezentralen Netzwerke, auf deren Festplatten Musik und Filme getauscht werden können, für illegales Kopieren ihrer Kunden verantwortlich gemacht werden können. Voraussichtlich im März werden die Richter die Kontrahenten anhören und vermutlich bis Ende Juni ein Urteil fällen.

Untergeordnete Instanzen hatten es bislang abgelehnt, Netzwerke wie Grokster oder Morpheus zu schliessen, die es den Nutzern erlauben, Musik und Filme kostenfrei zu kopieren. Zur Begründung hiess es, die Netzwerke dienten auch legitimen Zwecken.

Grosser Schaden für die Branche

Der Unterhaltungsbranche war es zwar gelungen, die Musiktauschbörse Napster zu schliessen, doch sind seither zahlreiche dezentrale Tauschbörsen entstanden. Grokster ist eine von vielen Internet-Tauschbörsen.

Der Bertelsmann-Konzern war 2000 eine Allianz mit der Musiktauschbörse Napster eingegangen. Damit hatte er die Kritik der eigenen Musiktochter BMG und deren Konkurrenten wie Universal Music und EMI auf sich gezogen.

Die Musikindustrie wirft Bertelsmann vor, durch ihre Investitionen die Existenz von Napster verlängert zu haben und so den Schaden für die Branche vergrössert zu haben. Derzeit verhandelt die gemeinsame Musiktochter von Sony und BMG, Sony BMG, mit Grokster über eine Zusammenarbeit.

(mo/sda)

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