Islamisches Kopftuch Entlassungsgrund in Frankreich

publiziert: Mittwoch, 21. Jan 2004 / 19:01 Uhr

Lyon - Frauen mit islamischem Kopftuch können in Frankreich von ihrem Arbeitgeber entlassen werden, auch wenn sie keinen direkten Kundenkontakt haben.

Die Frage, ob Frauen ein islamisches Kopftuch tragen dürfen oder nicht, scheidet die Geister.
Die Frage, ob Frauen ein islamisches Kopftuch tragen dürfen oder nicht, scheidet die Geister.
Das Arbeitsgericht von Lyon hat die Klage einer Muslimin gegen ihre Entlassung abgewiesen, die nicht auf ihre rituelle Kopfbedeckung verzichten wollte. Der Arbeitgeber habe das Recht, auf die Kleiderordnung des Unternehmens zu bestehen, befand das Gericht.

Die 22 Jahre alte Klägerin war im vergangenen Jahr als Telefonistin von der Gesellschaft Téléperformance eingestellt worden. Bereits nach zwei Monaten wurde ihr gekündigt, weil sie sich hartnäckig weigerte, ihr die Haare, Ohren und den Hals bedeckendes Tuch abzulegen oder wenigstens im Nacken zusammen zu binden.

Klage abgewiesen

Die Frau zog daraufhin vor Gericht und verlangte ihre Wiedereinstellung und 5000 Euro Schadenersatz. Das Gericht bescheinigte ihr aber eine starrköpfige Haltung und wies die Klage ab.

Der Kopftuch-Streit beschäftigt gegenwärtig die Politik in Frankreich. Erst am vergangene Wochenende hatten Tausende Menschen in Europa und in mehreren arabischen Ländern gegen ein Verbot islamischer Kopftücher an öffentlichen Schulen protestiert. Allein in Paris waren es nach Polizeiangaben etwa 10 000 Demonstranten, grossteils junge muslimische Frauen.

Der Protest entzündet sich an einer Gesetzesinitiative des französischen Bildungsministers Luc Ferry, wonach in öffentlichen Schulen das Tragen von Kopftüchern verboten werden soll.

Ferrys Gesetzentwurf soll neben den Kopftüchern der Moslems auch die Kippas der Juden und die Kreuze der Christen aus den Schulen verbannen.

(rp/sda)

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