Japanisches Gericht weist Umweltklage gegen Autokonzerne zurück

publiziert: Dienstag, 29. Okt 2002 / 13:35 Uhr

Tokio - In Japan hat ein Gericht eine Klage gegen Automobilkonzerne zurückgewiesen. Eine Gruppe von Klägern hatte Schadenersatz wegen gesundheitlicher Probleme durch Abgase verlangt.

Das Tokioter Distriktgericht verurteilte dagegen die mitangeklagte Zentralregierung, die örtliche Regierung sowie die öffentliche Autobahngesellschaft. Sie müssen gemeinsam eine Entschädigung 79,2 Millionen Yen (etwa 970 000 Franken) an die 99 Kläger zahlen. Verlangt hatten die Kläger 22,2 Milliarden Yen.

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Staat keine wirksamen Massnahmen zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden der Bewohner ergriffen habe.

Die angeklagten Autokonzerne hingegen sprach der Vorsitzende Richter frei. Gleichwohl erklärte er, die Unternehmen hätten eine gesellschaftliche Verantwortung, sich so weit es gehe um eine Verringerung der Umweltbelastung zu bemühen.

Die Gruppe der Kläger machte die Abgase von Dieselfahrzeugen auf mehr als hundert Strassen und Autobahnen Tokios für die entstandenen Gesundheitsprobleme wie Asthma verantwortlich. Verklagt wurden die sieben japanischen Autobauer Toyota, Nissan, Nissan Diesel, Mitsubishi, Hino, Isuzu und Mazda.

Die Unternehmen dagegen vertraten den Standpunkt, dass die hohe Konzentration an Fahrzeugen in Tokio als Teil umfassenderer urbaner Probleme aufgefasst werden müsse, die die Autoindustrie nicht kontrollieren könne. Zudem bemühe man sich intensiv um schadstoffarme Technologien.

(bert/sda)

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