Obligatorium missachtet

Jeder fünfte Hundehalter besucht keine Kurse

publiziert: Sonntag, 13. Mrz 2016 / 19:13 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 13. Mrz 2016 / 21:31 Uhr
Neuhalter von Hunden müssen einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen.
Neuhalter von Hunden müssen einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen.

Bern - Etwa 20 Prozent der Hundehalter in der Schweiz drücken sich vor den obligatorischen Kursen. Der Bund schlägt nun eine zentrale Erfassung vor. Doch einzelne renitente Halter lassen sich selbst durch Bussen nicht für die Kurse begeistern.

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Heute sind die Kantone und Gemeinden in der Pflicht - und diese handhaben die Überwachung «sehr unterschiedlich und meist nicht systematisch». Dies geht aus einem Bericht des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) von Anfang März hervor. Das 128-seitige Papier thematisiert hat die «NZZ am Sonntag». Der Bund empfiehlt deshalb, die Halter und die absolvierten Kurse zentral zu erfassen und so zu überwachen.

Diejenigen Hundebesitzerinnen und -besitzer, welche die Kurse besucht haben, geben ihnen grundsätzlich gute Noten. Zahlreiche Halter besuchen im Anschluss freiwillig weitere Kurse. Allerdings fehlen gemäss Bericht klare Beweise dafür, dass die Kurse wirklich nützlich sind und das Obligatorium folglich gerechtfertigt ist.

Solche konkreten Belege wären den Autoren zufolge beispielsweise eine deutliche Abnahme der Vorfälle mit Hunden oder deutliche Verhaltensunterschiede zwischen Besitzern, die Kurse besucht und solchen, die Kurse vermieden haben.

Offenbar gibt es vereinzelt renitente Hundefreunde: Kantonale Veterinärdienste berichten von Haltern, die trotz Bussen, Gebühren, Verfügungen und Strafanzeigen keinen Kurs besuchten.

Auch der «Zweithund» muss in den Kurs

Für das Bundesamt ist es auch denkbar, «im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse» ganz auf die Kurspflicht zu verzichten. Das Obligatorium besteht in der Schweiz seit 2008: Neuhalter von Hunden müssen einen Theorie- und einen Praxiskurs besuchen. Zudem muss für einen weiteren Hund ein Praxiskurs durchlaufen werden.

Auch der zweite Punkt gibt Anlass zu Kritik - vor allem von den betroffenen Zweithundehaltern. Das BLV empfiehlt, Ausnahmen möglich zu machen - etwa für Halter, die weiterführende Ausbildungen gemacht haben.

An der Evaluation für den Bericht haben sich 21 kantonale Veterinärdienste, über 1300 Hundehalterinnen und -halter sowie mehr als 1000 Trainer beteiligt. Zudem wurden in der Bevölkerung gut 1200 Personen befragt.

In der Tierdatenbank Anis waren Mitte 2015 gut eine halbe Million Hunde und ihre Halter registriert. Anis ist Anfang Jahr von einer zentralen Datenbank abgelöst worden. Darin könnten nun auch die absolvierten Kurse vermerkt werden. Knapp 300'000 Hunde wurden seit 2008 von Haltern in der Schweiz erworben und mussten daher einen Kurs durchlaufen.

(bert/sda)

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