Jugendstrafprozess: Nationalrat will vorsichtige Reform

publiziert: Montag, 22. Sep 2008 / 22:44 Uhr

Bern - Fehlbare Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren sollen ihren Strafbescheid möglichst rasch erhalten. Der Nationalrat lehnte es aber ab, Jugendgerichten und Untersuchungsbehörden scharfe Fristen zu setzen. Ziel soll die Resozialisierung sein.

Gemäss Nationalrat gehe es darum, fehlbare Jugendliche auf den guten und rechten Weg zurückzubringen. (Symbolbild)
Gemäss Nationalrat gehe es darum, fehlbare Jugendliche auf den guten und rechten Weg zurückzubringen. (Symbolbild)
Es gehe darum, fehlbare Jugendliche auf den guten und rechten Weg zurückzubringen, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH) in der grossen Kammer. Nur eine rasche Strafe wirke erzieherisch und resozialisierend. Für die Jugendlichen müssten massgeschneiderte Sanktionen möglich sein.

Der neue Jugendstrafprozess lasse den Kantonen die Freiheit, das ihnen genehme Strafverfolgungsmodell auszuwählen, das Jugendrichter- oder das Jugendanwaltsmodell. Damit sei es für Kantone mit ganz unterschiedlichen Traditionen leicht umsetzbar, sagte Jositsch. Strafverfolgung, Beurteilung und Vollzug blieben Kantonssache.

Schutz und Erziehung

Für die Anwendung des Gesetzes sollen der Schutz und die Erziehung der Jugendlichen wegleitend sein. Alter und Entwicklungsstand sind dabei «angemessen» zu berücksichtigen. Mit 108 zu 51 Stimmen lehnte es der Nationalrat ab, diese Kriterien beim Urteil «zu Gunsten» der Beschuldigten einzubeziehen.

Anders als beim Erwachsenenstrafprozess liess der Nationalrat mit 94 zu 46 Stimmen wie der Ständerat im Jugendstrafprozess die Mediation zu. Die Jugendrichterin oder der Jugendrichter und das Jugendgericht können das Strafverfahren einstellen, wenn die Aussöhnung zwischen Täter und Opfer gelungen ist.

Keine fixe Frist

Mit 97 zu 49 Stimmen lehnte der Nationalrat den Antrag seiner Rechtskommission ab, dass die Untersuchungsbehörde einen Strafbefehl innert 10 Tagen erlassen muss. Diese fixe Frist sei unpraktikabel, sagte Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf.

Der Jugendstrafprozess wurde mit 139 zu 2 Stimmen verabschiedet und geht an den Ständerat zurück.

(bert/sda)

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