Kritik an Bunderatsvorschläge

Juristen wollen keine härteren Strafen

publiziert: Freitag, 10. Dez 2010 / 08:56 Uhr / aktualisiert: Freitag, 10. Dez 2010 / 09:52 Uhr
Juristen wollen die Übung abbrechen.
Juristen wollen die Übung abbrechen.

Bern - Richter und Anwälte kritisieren die Vorschläge des Bundesrats, für zahlreiche Delikte die Strafen zu erhöhen. Die Revision des Strafgesetzes komme zu früh, lautet der Tenor. Die Regierung dürfe sich den Forderungen gewisser Politiker und Medien nicht beugen.

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Die Überarbeitung des Strafenkatalogs sei zum jetzigen Zeitpunkt unnötig, schreibt der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) in seiner Antwort auf die Vernehmlassung zur Harmonisierung der Strafrahmen, die am Freitag zu Ende geht.

Ins gleiche Horn bläst die Konferenz der Schweizer Staatsanwälte: «Wir sind sehr skeptisch», sagt deren Präsident und Ausserrhoder Staatsanwalt Christian Bötschi. Zuerst müssten die anderen Baustellen angegangen werden, hält er mit Blick auf die laufende Überarbeitung des allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches fest.

Auch Richter stehen den «ständigen, kurzfristigen Anpassungen des Strafgesetzbuches» kritisch gegenüber, wie Peter Hodel, Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Richterinnen und Richter (SVR), sagt. Werde der Bund weiterhin zusammenhangslos das Strafgesetz verändern, leide die Rechtssicherheit, warnt er. Die Richter seien jedoch nicht generell gegen Verschärfungen der Strafmasse.

Übung abbrechen

Für die Juristen ist klar: Die Übung müsse abgebrochen werden, heisst es in den Vernehmlassungsantworten des SAV oder der Demokratischen Juristen (DJS). Der SAV weist darauf hin, dass kein einziger Fall bekannt sei, bei dem der Richter eine höhere Strafe hätte verhängen wollen, als vom Gesetz erlaubt.

Mit der Revision des Strafgesetzes will der Bundesrat die Schraube im Strafrecht anziehen. Er schlägt für zahlreiche Delikte höhere Mindest- oder Höchststrafen vor. So will die Landesregierung beispielsweise die Höchststrafe für fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung von drei auf fünf Jahre Gefängnis anheben.

(ade/sda)

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