Prozess um Wasserbetten in Thun: Scharfe Kanten werden Kindern und Liebenden gefährlich

Juristische Bettgeschichte in Thun

publiziert: Dienstag, 21. Mrz 2000 / 18:06 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 21. Mrz 2000 / 18:46 Uhr

Thun - Die vorhandenen oder nicht vorhandenen Qualitäten von vier Wasserbetten haben am Dienstag das Kreisgericht in Thun beschäftigt. Die Aussagen einer Kundin und der Lieferfirma prallten aufeinander. Das Urteil fällt später.

Die Kundin, Kennerin von Wasserbetten, wollte sich und ihren beiden Kindern mit den Betten einen Traum erfüllen. Doch schliesslich gab's lauter Ärger. Rund die Hälfte der 23 000 Franken, welche die Betten kosten, hat sie bereits bezahlt. Sie verweigert den Restbetrag und will ihr Geld zurück.
Die Betten seien schlicht nicht gebrauchsfähig, findet sie. Sie seien nicht geeignet, um darin zu schlafen. Für herumtollende Kinder seien die scharfen Kanten des Bettes gar gefährlich.

Unangenehme Erinnerung ans Liebesspiel
Mehr noch, sie seien «nicht nur für Kinder eine Falle, sondern auch erwachsenen Paaren bleiben diese Betten nach Ausübung ihres Liebesspiels noch längere Zeit in Erinnerung» wie es in einem von der Klägerin privat eingeholten Gutachten heisst. Die Klägerin fordert die Anzahlung vom Lieferanten zurück.

Die Klägerin sagt, dass es über die nur zirka 23 Millimeter breiten Bettkanten kein schmerzfreies Ein- und Aussteigen ins Bett gäbe. Auch sei es unmöglich, sich auf die Bettkante zu setzen. Dies alles stellte die Frau rund drei Wochen nach Lieferung fest, weil die Betten vorher auslüften sollten.

Viele Mängel
Ein Wasserbett-Experte bestätigte, eine Kantenbreite von bloss 23 Millimeter sei nicht handelsüblich. Der Anwalt der Klägerin gelangte zum Schluss, die Betten erfüllten keine der Eigenschaften, die an eine Liegestatt gestellt werden dürfen. Man schlafe schlecht und verletze sich beim Ein- und Aussteigen an Kanten.
Für den Anwalt der Lieferfirma indes liegt der Hauptstreitpunkt in diesem Gerichtsfall ganz wo anders: Bei einem Werkauftrag (was die Sonderanfertigung juristisch darstellt) könne man mit Reklamationen nicht Wochen lang zuwarten. «Der schmale Rand ist kein versteckter Mangel.»

Urteil in vier Wochen
Gebrauchsfähig oder nicht, die Wogen rund ums Thuner Wasserbett werden sich erst in rund vier Wochen glätten: Gerichtspräsident Thomas Hiltpold wird dann sein Urteil schriftlich eröffnen.

(sda)

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