K-Tipp-Chef Gasche gewinnt Rechtsstreit gegen Comparis

publiziert: Samstag, 18. Jan 2003 / 14:15 Uhr

Zürich - K-Tipp-Herausgeber Urs P. Gasche hat keine unrichtige oder irreführende Behauptungen über den Internet-Vergleichsdienst Comparis.ch gemacht. Die Zürcher Bezirksanwaltschaft stellte die entsprechende Strafuntersuchung ein.

Die Webseite von comparis.ch.
Die Webseite von comparis.ch.
Der Rechtsstreit geht auf einen im März 2001 im K-Tipp veröffentlichten Artikel zurück. Gasche schrieb unter anderem, dass wer sich bei den Krankenkassen für ein günstiges Hausarzt- oder HMO-Modell interessiere, beim Comparis-Vergleich sehr lückenhafte Daten erhalte. Comparis hat nur Kassen in ihren Vergleich aufgenommen, die ihr eine Aufwandentschädigung zahlten.

Die von Gasche geäusserte Kritik ist nicht zu beanstanden, wie aus der Einstellungsverfügung der Zürcher Bezirksanwaltschaft hervorgeht. Der Firma Comparis wird gar vorgeworfen, die Klage mindestens leichtfertig eingereicht zu haben.

Comparis hatte eine Klage eingereicht wegen Verstosses gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Mit falschen Anschuldigungen habe die Konsumentenzeitschrift K-Tipp den ernsthaftesten Konkurrenten angegriffen, begründete die Zürcher Firma ihre Strafklage. Comparis.ch bietet im Internet unter anderem einen Online-Prämienvergleich von Schweizer Krankenkassen an.

(bsk/sda)

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