Kader und Waffenabgabe besser überwachen

publiziert: Mittwoch, 19. Aug 2009 / 12:13 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 19. Aug 2009 / 13:01 Uhr

Bern - Die Eignung militärischer Kader und die Überlassung der persönlichen Waffe an Armeeangehörige sollen gründlicher geprüft werden. Der Bundesrat hat eine Revision des Militärgesetzes verabschiedet.

Das Parlament muss der Revision noch zustimmen.
Das Parlament muss der Revision noch zustimmen.
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Die dem Parlament zugestellte Botschaft enthält die unbestrittenen Bestimmungen der Militärgesetzrevision. Eine erste Fassung war im Parlament in der Sommersession wegen der Verpflichtung zu Auslanddiensten nach vergeblichen Differenzbereinigungsbemühungen abgeschrieben worden.

Zentrale Revisionspunkte im Militärgesetz betreffen Auskünfte über Kaderanwärter, die Abgabe der persönlichen Waffe, den Verkauf militärischer Immobilien und gewerbliche Leistungen des Verteidigungsdepartementes (VBS). Sie hätten keine sicherheits- oder armeepolitische Relevanz, schreibt das VBS.

Um die Eignung eines Anwärters oder einer Anwärterin auf eine Kaderstelle in der Armee abzuklären oder Hinderungsgründe für die Heimabgabe der persönlichen Waffe zu prüfen, kann die zuständige Behörde polizeiliche und militärische Führungsberichte verlangen oder die Durchführung einer Personensicherheitsüberprüfung verlangen

Einsicht ins Strafregister

Ermöglicht werden soll auch die Einsicht in das Strafregister, in Straf- und Strafvollzugsakten sowie in Betreibungs- und Konkursakten. Beim Verkauf von nicht mehr benötigten Immobilien der Armee sind prioritär die Kantone und Gemeinden zu berücksichtigen.

Das VBS kann zu Gunsten Dritter gewerbliche Leistungen erbringen, wenn diese die Erfüllung der Hauptaufgaben der Verwaltungsstellen nicht beeinträchtigt und keine bedeutenden zusätzlichen Mittel erfordern. Gewerbliche Leistungen müssen mindestens kostendeckendend abgegolten werden.

(ht/sda)

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