Kampf dem Übergewicht

publiziert: Montag, 11. Apr 2005 / 15:10 Uhr

Bern - Der Bundesrat will angesichts der zunehmenden Fettleibigkeit der Bevölkerung eine Deklarationspflicht für übermässig kalorienreiche Nahrungsmittel prüfen. Er ist bereit, ein Postulat von Ruth Humbel Näf (CVP/AG) entgegenzunehmen.

37 Prozent der Schweizer haben Übergewicht.
37 Prozent der Schweizer haben Übergewicht.
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Der Nationalrätin schwebt nach englischem Vorbild ein Ampelsystem vor, wonach Lebensmittel je nach Kaloriengehalt mit rot, orange oder grün gekennzeichnet werden. Rot bedeutete kalorienreich, verzichten, Orange zurückhaltend essen und Grün gesunde Nahrung, oft essen.

Zudem verlangt Humbel Näf eine strengere Auslegung der Werbebeschränkungen. Milchriegel für Kinder beispielsweise sollen nicht mehr als gesund angepriesen werden dürfen, wenn Zucker- und Fettgehalt zu hoch sind. Heute ist die Nährwert-Kennzeichnung von Lebensmitteln nur fakultativ.

Immer mehr Übergewichtige

In seiner Stellungnahme zeigt sich der Bundesrat der Problematik bewusst. Bei den Erwachsenen habe sich der Anteil von Übergewichtigen innerhalb von 10 Jahren von 30 auf 37 Prozent vergrössert. Dies verursache Folgekosten von jährlich etwa 2,7 Mrd. Franken für ernährungsabhängige Krankheiten.

Wie der Bundesrat in Erinnerung ruft, hat die Schweiz einer Resolution der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugestimmt, welche die 192 WHO-Mitgliedsländer aufruft, Strategien zur Prävention von Krankheiten zu entwickeln, die mit Fehl- und Überernährung und mangelnder Bewegung im Zusammenhang stehen.

Notwendige Schritte einleiten

Auf Basis dieser Resolution hat sich das federführende Bundesamt für Gesundheit (BAG) für 2005 das Ziel gesetzt, die notwendigen Schritte zur Eindämmung des Anstiegs der Zahl übergewichtiger und adipöser Menschen auch in der Schweiz in die Wege zu leiten.

Der Bundesrat ist deshalb bereit zu prüfen, ob Deklarationsbestimmungen nach Wunsch der Postulantin geeignet sind, einen Beitrag zur Bekämpfung von Übergewicht und Adipositas zu leisten. Dabei müsste der Grundsatz der Gleichbehandlung inländischer und importierter Erzeugnisse berücksichtigt werden.

(fest/sda)

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