Kampf für die Pressefreiheit

publiziert: Dienstag, 30. Mrz 2010 / 14:19 Uhr

Die Pressefreiheit ist ein Menschenrecht. Doch nicht alle Länder halten sich daran. Die internationale Organisation «Reporter sans frontières» setzt sich weltweit für das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit ein. Auch in der UNO sind die «Reporter ohne Grenzen» vertreten.

Die «Reporter ohne Grenzen» verteidigen das Recht, zu informieren und informiert zu sein.
Die «Reporter ohne Grenzen» verteidigen das Recht, zu informieren und informiert zu sein.
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«Die Bürger geniessen die Freiheit der Rede, der Publikation, der Versammlung, der Vereinigung, der Durchführung von Strassenumzügen und Demonstrationen.»

Dieser Artikel lässt sofort auf die Verfassung der Schweiz oder eines ihrer Nachbarländer schliessen. Er bildet allerdings Art. 35 der Verfassung der Volksrepublik China. Bereits hier zeigt sich, dass formelle Gesetze nicht immer mit der Realität übereinstimmen.  

Genau deshalb, und weil in zahlreichen Ländern auch andere Grundrechte und Freiheiten verletzt werden, wurde 1985 die Nichtregierungsorganisation «Reporters sans frontières» (RSF) gegründet. Die «Reporter ohne Grenzen» haben es sich zum Ziel gesetzt, gegen die Zensur und restriktive Pressegesetze zu kämpfen. Sie setzen sich für mehr Sicherheit und besseren Schutz der Journalisten ein, vor allem in Krisengebieten. Einen Schwerpunkt setzt die Organisation darauf, das Recht auf Information zu fördern. Dabei bezieht sich RSF auf die «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» der Vereinten Nationen (UNO) von 1948 (siehe Infobox unten).  

201 Journalisten inhaftiert

«Jeder Mensch hat das Recht auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit», lautet das Credo der RSF. Durch neun nationale Sektionen mit über 140 Korrespondenten in der ganzen Welt setzt sie sich für dieses Menschenrecht ein. Die Korrespondenten versuchen möglichst objektiv über generelle Ereignisse, das soziale Klima und die Politik allgemein sowie über spezifische Situationen eines Landes zu informieren.  

Die Sektionen verteidigen Journalisten und Medienschaffende, die wegen ihrer journalistischen Aktivitäten verhaftet oder verfolgt werden. Laut dem «Barometer der RSF 2010 zur Pressefreiheit» wurden bis zum 18. Februar dieses Jahres 201 Journalistinnen und Journalisten inhaftiert. Allein im vorherigen Jahr wurden 76 Journalisten aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit gar getötet.  

Berater an der UNO  

«Man kann sagen, dass wir erfolgreich waren, wenn dank unserer Interventionen ein verfolgter Journalist aus dem Gefängnis freikommt oder in einem anderen Land Zuflucht findet», sagt George Gordon-Lennox. Er vertritt die «Reporters sans frontières international» bei den Vereinten Nationen. Die RSF besitzt in der UNO Beraterstatus. Dieser ermöglicht Nichtregierungsorganisationen wie RSF Rede- und Vorschlagsrechte, Einladungen zu UNO-Konferenzen und eine UNO-Vertretung.  

Als Vertreter der Organisation «Reporter ohne Grenzen» nimmt George Gordon-Lennox an Sitzungen des Menschenrechtsrates in Genf teil. «Ich ergreife das Wort bei Fragen, die uns betreffen, immer im Rahmen unserer Mission, nämlich die Pressefreiheit und den Schutz der Journalisten zu verteidigen», so George Gordon-Lennox.

Pressefreiheit in der Schweiz  

Jedes Jahr erstellt die RSF den »Media Freedom Index«, eine Bewertung der Pressefreiheit in fast allen Ländern. Der Index basiert darauf, wie Experten den jeweiligen Grad der Pressefreiheit in einem Land beobachten und einschätzen. In Skandinavien und Irland geniesst die Presse die grössten Freiheiten. Eritrea, Nordkorea, Iran, Kuba und China hingegen zensieren und beeinflussen laut dem Index die Medien am stärksten. Die Schweiz befindet sich momentan auf Rang 7 von insgesamt 175 Rängen.  

Bereits in der Helvetischen Verfassung von 1789 wird die Pressefreiheit der Schweiz festgehalten. Art. 7 lautet: »Die Pressefreiheit ist eine natürliche Folge des Rechtes, das jeder hat, Unterricht zu erhalten.« Heute ist unter Art. 17 der Bundesverfassung dieses Grundrecht ebenfalls vermerkt, wonach »die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderen Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitungen von Darbietungen und Informationen gewährleistet ist«.      

Weitere Informationen zur internationalen Organisation »Reporters sans frontières« findest du auf: www.rsf-ch.ch.

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte  


Im Dezember 1948 verabschiedete die Generalversammlung der UNO die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und legte damit den Grundstein für den internationalen Menschenrechtsschutz. Die Charta garantiert Grundrechte allen Menschen, ungeachtet ihrer Rasse, Herkunft oder Geschlechts. Zu den Grundrechten gehören zum Bespiel das Recht auf Leben, das Recht auf Nahrung und das Recht auf Arbeit.  

Internationaler Tag der Pressefreiheit  


Am 3. Mai ist der internationale Tag der Pressefreiheit. Bei dieser Gelegenheit präsentieren die «Reporter ohne Grenzen» eine Liste mit den sogenannten »Feinden der Pressefreiheit« sowie den neuen Bilderband der seit 1992 bestehenden Reihe »Fotos für die Pressefreiheit«. Mitglied werden bei den »Reportern ohne Grenzen« können nicht nur Journalisten, sondern alle, die das Recht der Pressefreiheit verteidigen wollen. Der Hauptsitz der Organisation befindet sich in Paris. Die 1990 gegründete Schweizer Abteilung der RFS mit über 450 Mitwirkenden hält ihren Sitz in Genf. 

(Eva Hirschi / Tink.ch)

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