Kander-Unglück: Kommandant verurteilt

publiziert: Mittwoch, 21. Okt 2009 / 16:35 Uhr / aktualisiert: Montag, 26. Okt 2009 / 16:47 Uhr

Thun - Das Militärgericht hat in Thun den für den Bootsunfall auf der Kander verantwortlichen Hauptmann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Damit liegt es überraschend noch höher als der Ankläger.

Das Gericht sprach den Kompaniekommandanten der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig.
Das Gericht sprach den Kompaniekommandanten der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig.
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Dieser hatte zehn Monate bedingt gefordert, der Verteidiger drei Monate bedingt. Beide forderten auch noch bedingte Geldstrafen.

Verteidiger und Ankläger zeigten sich nach der Urteilseröffnung sehr überrascht. Man wolle in der schriftlichen Urteilsbegründung sehen, welche Überlegungen das Gericht sich gemacht habe, sagten beide.

Der Verteidiger betonte, das Urteil liege jedenfalls nicht auf der Linie der bisherigen Praxis. Möglich, dass der öffentliche Druck eine Rolle gespielt habe, möglich auch, dass die Militärjustiz sich selber habe rechtfertigen wollen.

Revision der Verteidigung noch unklar

Ob er appelliere, werde er am Montag bekannt geben, sagte der Verteidiger. Er sehe keinen Grund zu appellieren, erklärte der Ankläger auf Anfrage.

Der angeklagte Kompaniekommandant wurde wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung sowie Verstosses gegen Dienstvorschriften verurteilt. Neben der bedingten Gefängnisstrafe kassierte er auch eine Busse von 100 Franken, und er wurde aus der Armee ausgeschlossen.

Grobe Regelverletzungen

Gerichtspräsident Cyrill Kramer sprach in der kurzen Urteilsbegründung von groben Regelverletzungen. Der Verurteilte habe einschlägige Vorschriften, die Flussfahrten in derartigen Gebieten verböten, nicht beachtet.

Die Bootsfahrt, bei der fünf Menschen umkamen, hätte gar nicht erst unternommen werden dürfen. Daneben habe der Hauptmann die Örtlichkeiten nicht genügend rekognosziert, sich nicht genügend informiert und keinen Rettungsdienst organisiert. Keiner der Teilnehmer habe über die nötigen Kenntnisse für derartige Bootsfahrten verfügt.

Tiefe Reue

Insgesamt zehn Mann nahmen am 12. Juni 2008 an der als Anlass für das Kader gedachten Bootsfahrt auf der Kander teil. Bei Schwellen kenterten die beiden Schlauchboote. Fünf Mann ertranken in den Wasserwalzen, fünf überlebten verletzt.

Der Angeklagte bekundete in dem zweitägigen Prozess vor Militärgericht mehrfach seine tiefe Reue. Er würde sein Leben für jedes der Kanderopfer geben. Dass er überlebt habe, sei für ihn eine lebenslängliche Strafe, sagte er.

Gleichzeitig machte er vor Gericht aber nur vage Aussagen zu den ihm vorgehaltenen Tatbeständen.

Sicherheitsvorschriften nicht beachtet

Die Anklage warf dem Kompaniekommandanten vor, Sicherheitsvorschriften nicht beachtet zu haben. In diesen seien Fahrten auf Gewässerabschnitten mit Wehren wie jenem auf der Kander ausdrücklich verboten.

Der Verteidiger machte geltend, die Teilnahme am Kaderausflug auf die Kander sei freiwillig gewesen und nicht befohlen. Die Teilnehmer trügen also zumindest eine gewisse Mitverantwortung. Auch Vorgesetzte hätten vom geplanten Ausflug gewusst und seien nicht eingeschritten.

(fest/sda)

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Fussgänger Notrecht
Ja, ich kenne die Situation in Aarau.

Nun muss man auch sagen, dass wer immer diese Planung für Fussgänger und die Hauptkreuzung machte geistig zurückgeblieben sein muss. Da wo ständig jeden Tag hunderte von Fussgänger über die Hauptstrasse hüpfen, wehren sich Beamtenärsche uneinsichtig seit Jahren dagegen dass nochmals auf der ganzen Länge zwei Streifen angebracht werden.

Aarau ist Notrecht der Fussgänger.
Aarau
In Aarau spazieren Fussgänger über die Strasse. Aber nicht über den Fussgängerstreifen. Die bekommen keine Busse, die Autofahrer wo zu lange parken aber schon.

Ich denke mir, dass die Bullen Angst haben einem persönlich eine Busse zu geben, der Autofahrer ist in der Regel ja nicht anwesend.

Ich habe einmal eine Polizistin darauf angesprochen Antwort:"Das sind ja nur 5 CHF Busse!" Meine Antwort:"Sie soll sich gefälligst einen neuen Busskatalog besorgen, die Busse beträgt CHF 20."

Ach so nebenbei ich habe kein Auto, nicht, dass da noch einer kommt, und denkt, ich hätte mich für mich selbst eingesetzt.
Also Midas...
Ich versuchs es nochmals in gelinderter Form.

Ich werde die 2 Jahre bedingt abwarten und nachher dem zuständigen Richter einen "Liebesbrief" senden, klar deutlich und bestimmt! Ich habe ja schliesslich 2 Jahre Zeit denselben zu verfassen. Was richtig ist ist richtig. Was Recht ist ist oft als Recht misbraucht.
Caissa, bestimmt?
Lieber Caissa, ich habe ihre Posts nun einige Zeit gelesen und kann mir echt nicht vorstellen dass Sie etwas schreiben würden was zensuriert werden müsste. Dann dürfte ja die oft braune Sauce von anderen Teilnehmer erst recht nicht durchkommen.

Auch ich habe zum Vergleich echt schon schlimmeres "verbrochen".

Der Server spinnt aber oft und ich habe auch schon Text verloren oder dann nicht auf dem Forum gefunden. Vielleicht liegt es auch an dem.
Midas, die Redaktion hat mir...
wieder mal das Post zensuriert, resp. weggeputzt. So distanziere ich mich lieber von diesem Thema.
Nutzloser Haufen
Ich verstehe Sie Caissa. Was Ihnen passierte, kann jedem von uns passieren. Einmal nicht ganz aufgepasst und Sie werden von der Polizei als Normalbüger kriminalisiert. Es geht hierbei auch nicht primär um Sicherheit, sondern einfach staatliche Abzocke.

Man kann jeden büssen, jeden Tag. Keiner fährt so fehlerfrei dass er nicht gebüsst werden könnte. Das ist meines Erachtens gar nicht mehr möglich. Dabei gibt es Bussen wie die Ihre, die in keiner Relation stehen.

Mein Beispiel liegt etwa 8 Jahre zurück. Ich fahre um 2 Uhr morgens völlig nüchtern auf der leeren A1 von einer langen Besprechung nach Hause. Nicht ganz korrekt, mit etwa 135 km/ auf der freien Bahn.

Plötzlich taucht im Spiegel ein Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit auf. Mit sehr kurzem Abstand zu mir werde ich gefährlich überholt. Das andere Auto, ein alter BMW der 7er Reihe, hat etwa 180 km/h drauf. Auf einem geraden Stück sehe ich das Auto vor mir rasen. Plötzlich schert das Fahrzeug aus, gelangt auf die Böschung und überschlägt sich.

Keine anderen Fahrzeuge weit und breit. Ich alarmiere die Notdienste, halte hinter dem Fahrzeug an und eile zur Hilfe. Der Unfall sah brutal aus und ich machte mich auf das schlimmste gefasst. Aus dem Wagen sprangen aber drei junge, nur leicht verletzte aus dem Balkan. Platzwunde, Schürfungen, etc. Alle drei stark alkoholisiert. Jetzt das beste, alle drei reden wirr von "Unfall wäre nicht passiert wenn ich nicht..." und gehen auf mich los, wollen mich verprügeln. Ich schliesse mich in mein Auto und warte auf die Polizei und Ambulanz.

Als die eintrifft, der Hammer! Von der ersten Minute werde ich behandelt als wäre ich am Unfall beteiligt. Erfassung, Alkoholtest (natürlich negativ da ich keine Alkohol trinke). Nach Monaten kriege ich eine Gerichtsurkunde "Freigesprochen aufgrund von Mangel an Beweisen". Das habe ich nie verdaut.

Die Schweizer Polizei ist zu einem völlig nutzlosen Haufen verkommen, der nur noch den Normalbürger schikaniert. Tatsache.
Habe verglichen
Ich meinte die Verhältnismässigkeit. Diesen Kommandanten könnte man nur härter bestrafen, wenn wir bei den Totschlägern auch höhere Strafen hätten.

Zudem, waren es nicht 18 Monate? Also 18 Monate im Verhältnis zu 5 Jahren für den Mörder von Aarau, der keine Reue zeigt, sich nicht einmal entschuldigte und die Person bewusst angriff.
Caissa, das passiert so schnell
diese Damen und Herren wenden nur die Gesetze an. Völlig bescheuert und ohne nachzudenken. Sie haben ja keine Wahl und keinen Ermessensspielraum, sind ja keine Richter. War Ihr Richter vielleicht Fahrradfahrer?
Polizist wird nicht einer, weil er überzeugt ist von dem was er tut (vielleicht auch) sondern weil er einen machtvollen, sicheren Arbeitsplatz hat und von niemandem (oder fast) kontrolliert werden kann. Man selbst ist machtlos wütend.
ich finde dieses Urteil gerecht Midas
aber sind nicht Sie es, der harte Strafen fordert?
da reicht doch 1 Jahr bedingt nie und nimmer. Aber Ironie beiseite.
Er hat mit Sicherheit einen Event organisiert, den er hätte nicht organisieren dürfen. Aber andererseits ist ein Abenteuer auch immer lehrreich. Wer weiß das schon von vornherein. Er hat das Risiko falsch eingeschätzt, sich und die Leistung der Gruppe total überschätzt, die der Kander unterschätzt. So sind auch schon Flugzeugabstürze oder andere verheerende Unfälle passiert.
Anders verhält es sich doch bei Jugendlichen, die wegen einer nicht gelungenen Integration verloren auf dem Planeten herumstehen und nur Haß ausbrüten. In einem anderen Umfeld wären viele von denen auch nicht wie sie sind. Die Gesellschaft trägt Mitschuld. Das steht fest und wer Mitschuld trägt wird bestraft. In diesen Fällen nicht von den Gerichten, sondern von den Übeltätern selbst. Wir sollten die Tatsachen sehen. "Kuscheljustiz" ist auch der falsche Ausdruck. Ich sage Ihnen, wenn Sie diesen Menschen Verantwortung übertragen und eine Perspektive geben, haben Sie viel erreicht. Es gibt genügend Beispiele die das beweisen. Wenn aus Unbekanntem Bekanntes wird, verliert es seinen Schrecken.
Wenn die Obrigkeit zum Täter wird...
ist es schwer sich zu verteidigen.

Ich bin im 68. Altersjahr und hatte vorher nie in meinem Leben mit der Polizei zu tun. Man kann sich auch vorstellen dass ich kein Raser bin, es ging schlussendlich nur darum dass ich überholen wollte und dies für 6 km verhindert wurde zu tun. Die Polizei bestätigte sogar im Bericht dass ich nach dem Überholmanöver regelkonform mit dem richtigen Abstand wieder auf der rechten Fahrspur und mit Tempo 120km/h weiterfuhr. Und sowas wird geahndet!!!!!

Die ganze Angelegenheit ging mir psychisch dermassen intus, dass ich die folgenden 2 Monate zwei Crashes verursachte, glücklicherweise ohne nachträgliche polizeiliche Intervention.

Aber ich werde dem Gefühl nicht los dass ich vom "Hüter des Gesetzes" verarscht und zum Opfer gemacht wurde während dem ich Polizei und Richter alsTäter betrachten muss
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