Wende im langjährigen Streitfall:

Kanton Bern schenkt Psychiatrie-Opfer eine Ferienreise

publiziert: Freitag, 11. Feb 2000 / 16:26 Uhr

Bern - Wende im Fall eines 72-jährigen Mannes, der Ende 1999 als Opfer der Berner Psychiatrie in die Schlagzeilen geraten war: Der Kanton Bern schenkt ihm als symbolische Wiedergutmachung eine Ferienreise auf die Insel Rügen.

Der Mann reiste am Montag für einen zweiwöchigen Aufenthalt auf die deutsche Ostseeinsel ab, wie sein Vormund Othmar Hitz am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Der Betreffende habe die Insel auf seinen Fluchten aus Schweizer Gefängnissen kennengelernt und wolle dort Bekannte besuchen.

Grosses Echo nach «Quer»-Sendung
Das Schicksal des Mannes bekannt gemacht hatte Ende letztes Jahr ein Beitrag der Sendung «Quer» des Schweizer Fernsehens. Der Betreffende wurde 1945 durch ein psychiatrisches Gutachten der damaligen Heil- und Pflegeanstalt Münsingen zum «debilen und gemeingefährlichen Psychopathen» abgestempelt.
In der Folge verbrachte der Mann, der sich laut Hitz mehrere Vermögensdelikte zuschulden kommen liess, rund 25 Jahre im Straf- und Massnahmenvollzug. Unterbrochen wurde der Aufenthalt in den Anstalten immer wieder durch kürzere und längere Fluchten.
«Quer» berichtete über ein Gutachten der Universitären Psychiatrischen Dienste Bern, die dem Mann im Juli 1999 normale Intelligenz und mentale Gesundheit attestiert hatten.
Die Sendung löste ein grosses Medienecho aus, und der Berner Gesundheits- und Fürsorgedirektor kündete an, eine symbolische Wiedergutmachung zu prüfen.
Die nun erfolgte Regelung ist laut Hitz auf Betreiben von SF DRS- Redaktor Balz Hosang Anfgang 2000 zustande gekommen. Zur Zeit verbringt der Betreffende auf Kosten des Kantons Bern zwei Ferienwochen in einem Rügener Hotel.

Keine rechtlichen Schritte
Der habe Mann habe sich die Rügenreise selber gewünscht, sagte Hitz. Er sei mit der getroffenen Regelung zwar «im Moment zufrieden», hadere aber noch immer mit seinem Schicksal. Rechtliche Schritte gegen die Behörden erwäge er zur Zeit aber keine.
Hitz selber findet die Geste des Kantons Bern «angemessen und nicht selbstverständlich». Der Betreffende sei zwar ein als Opfer der ehemaligen Verwahrungspsychiatrie zu bezeichnen, habe als «schillernde Persönlichkeit» sein Schicksal aber auch selber mitverursacht.

Ab Mitte 2000 freier Mann
Nach seiner Ferienreise soll der Betreffende laut Hitz voraussichtlich bis Mitte 2000 endgültig ein freier Mann sein. Bis dahin ist er verpflichtet, sich zweimal pro Woche im Massnahmenzentrum St. Johannsen im Berner Seeland zu melden. Für die Dauer seines Ferienaufenthaltes wurde die Meldepflicht gelockert.
In den nächsten vierzehn Tagen will Hitz zudem ein Gesuch einreichen, um seine Vormundschaft für den Mann in eine offenere Beistandschaft umzuwandeln.

Keine rechtlichen Ansprüche
Die Geste ist nach den Worten des bernischen Gesundheits- und Fürsorgedirektors Samuel Bhend auch in dem Sinn als symbolisch zu verstehen, als der Betreffende daraus keine rechtlichen Ansprüche ableiten könne. Ein Schuldanerkennung der Behörden sei mit der Reise nicht verbunden. Der Mann sei «ein Pechvogel», habe aber auch selber zu seiner Los beigetragen.

(klei/sda)

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