Sport und Gewalt

Kanton Bern stimmt über verschärftes Hooligan-Konkordat ab

publiziert: Sonntag, 12. Jan 2014 / 10:04 Uhr
Mit dem verschärften Hooligan-Konkordat sollen Randalierer u.a. mit Rayonverboten belegt werden können, für die neu eine Maximaldauer von drei Jahren gilt.
Mit dem verschärften Hooligan-Konkordat sollen Randalierer u.a. mit Rayonverboten belegt werden können, für die neu eine Maximaldauer von drei Jahren gilt.

Am 9. Februar entscheidet das bernische Stimmvolk, ob bei Fussball- und Eishockeyspielen der obersten Ligen neu die Regeln des verschärften Hooligan-Konkordats gelten. Ein buntes Komitee hat erfolgreich das Referendum gegen das Ja des Kantonsparlaments ergriffen.

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Kernpunkt des verschärften Hooligan-Konkordats ist, dass die erwähnten Spiele neu bewilligungspflichtig sind. Die Gemeinden können den Sportklubs im Rahmen dieser Bewilligung Auflagen machen. Beispielsweise kann eine Stadt einem Sportklub vorschreiben, dass seine Fans mit dem Zug anreisen müssen.

Darüber hinaus sollen Hooligans auch mit Rayonverboten belegt werden können, für die neu eine Maximaldauer von drei Jahren gilt. Bisher war das ein Jahr. Eine weitere Neuerung ist, dass die Behörden private Sicherheitsunternehmen ermächtigen können, Personen über den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen abzusuchen.

Das Bundesgericht hat am vergangenen Donnerstag zwei Punkte des verschärften Konkordats als nicht verfassungskonform eingestuft. Es handelt sich dabei allerdings um eher untergeordnete Punkte.

Sie betreffen einerseits die Minimaldauer von Rayonverboten, welche nun auch weniger als ein Jahr betragen kann. Andererseits hat das Bundesgericht eine Bestimmung aufgehoben, die bei unentschuldbarer Verletzung der Meldeauflage zwingend eine Verdoppelung der Dauer dieser Massnahme vorsah.

Derzeit haben nach einer Zusammenstellung der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) zwölf Kantone die Verschärfungen des seit 2008 bestehenden Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen in Kraft gesetzt oder stehen unmittelbar davor. Nur ein Kanton - Basel-Stadt - hat sie bisher abgelehnt.

Von Thomas Fuchs bis Pedro Lenz

Noch selten hat im Kanton Bern ein so bunt zusammengesetztes Komitee ein Referendum zustandegebracht wie jenes gegen das Hooligan-Konkordat. Ihm gehören so unterschiedliche Politiker wie der stramm bürgerliche SVP-Grossrat Thomas Fuchs und der Präsident der bernischen Grünen, Blaise Kropf, an.

Dazu kommen Politikerinnen und Politiker jeglicher Couleur sowie Kulturschaffende wie «Züri West»-Frontmann Kuno Lauener, Liedermacher Tinu Heiniger und Schriftsteller Pedro Lenz.

Die Kernbotschaft des Komitees ist, im Kanton Bern hätten sich die bisherigen Massnahmen gegen Gewalt im Sport bewährt. So seien etwa bei Auswärtsspielen des Fussballklubs BSC Young Boys Bern keine Bahnwagen mehr verwüstet worden, seitdem die Fanorganisationen die Verantwortung für den Zustand der Wagen übernommen hätten.

Die Konkordats-Verschärfungen sorgten nur für mehr Bürokratie, seien bevormundend und nicht durchdacht.

Massnahmen zielen nicht auf die grosse Masse der Fans

Der bernische Regierungsrat und die Mehrheit des bernischen Grossen Rats hingegen geben zu bedenken, Bewilligungen für Spiele seien nur in Ausnahmefällen überhaupt nötig. Die Massnahmen zielten nur auf gewaltbereite Personen, nicht auf die grosse Masse.

Die Vorlage entzweit die bernischen Parteien. Fast jede Partei hat in ihren Reihen Gegner und Befürworter. Das Ja des bernischen Kantonsparlaments im März 2013 fiel allerdings klar aus: 108 Mitglieder stimmten für die Verschärfung des Konkordats, 39 dagegen.

(asu/sda)

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