Kantone heben teilweise Feuerwerk-Verbote auf

publiziert: Montag, 28. Jul 2003 / 19:50 Uhr

Bern - Der Regen der vergangenen Tage hat die Brandgefahr in Teilen der Schweiz etwas gemindert. Einige Ostschweizer Kantone verzichten daher auf ein Feuerwerk-Verbot am 1. August oder lockern ihre Vorschriften.

Da freuen sich auch die Kinder, wenn am 1. August ordentlich geböllert wird.
Da freuen sich auch die Kinder, wenn am 1. August ordentlich geböllert wird.
Die St. Galler Staatskanzlei teilte mit, die Brandgefahr habe sich nach den Niederschlägen der letzten Tage entschärft. Zudem seien weitere Regenfälle angekündigt. Deshalb verzichte die Regierung darauf, das Abbrennen von Feuerwerk und das Entfachen von Feuer im Freien generell zu verbieten. Auch der Kanton Glarus verzichtet auf ein generelles Verbot.

Ähnlich argumentiert die Stadt Zürich: Der Zustand von Gebäuden und Grünflächen sei nicht derart dramatisch, dass ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken notwendig sei. Sein vor ein paar Tagen erlassenes Verbot für Fackelumzüge, Höhenfeuer und Feuerwerk aufgehoben hat der Kanton Appenzell Innerrhoden. Unter Auflagen gelockert hat das Feuer- und Feuerwerk-Verbot auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Alle Kantone und die Stadt Zürich rufen aber die Bevölkerung auf, im Umgang mit Feuer, Feuerwerk und Raucherwaren weiterhin vorsichtig zu sein.

Im Kanton Solothurn hingegen reichten die Niederschläge nicht aus, um die Brandgefahr zu bannen. Wie die Kantonspolizei mitteilte, werden ausserhalb von bewohntem Gebiet das Abbrennen von Feuerwerk sowie Höhen- und Feldfeuer ab sofort verboten.

Nichts geändert hat sich auch im Kanton Freiburg: Die Regierung hält an ihrem Verbot fest, Feuer und Raketen am 1. August - ausser über den Seen - abzufeuern.

Auch im Baselbiet besteht trotz der Regenfälle vom Sonntag weiterhin erhebliche Waldbrandgefahr. Das Abbrennen von das Feuerwerk sowie offene Feuer bleiben in zehn Gemeinden gänzlich untersagt. Auch der Kanton Graubünden sieht keinen Grund für eine Lockerung.

Insgesamt haben damit elf Kantonsregierungen für die 1.-August-Feierlichkeiten ein absolutes oder teilweises Feuerwerk- oder Feuerverbot erlassen. Es sind dies jene der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Wallis, Waadt, Tessin, Schaffhausen, Jura, Thurgau, Freiburg, Graubünden, Solothurn und Genf.

(fest/sda)

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