Bundesrat stoppt Missbrauch

Kein Rasenmähen mehr beim Zivilschutz

publiziert: Mittwoch, 26. Okt 2011 / 23:45 Uhr
Durch einige Schlupflöcher konnte der Zivilschutz auch mit Gartenarbeit erledigt werden.
Durch einige Schlupflöcher konnte der Zivilschutz auch mit Gartenarbeit erledigt werden.

Bern - Nachdem Kommunen und ihre Zivilschutzorganisationen in 25 Kantonen mit falsch abgerechneten Zivilschutztagen rund 6 Millionen Franken Lohnkosten für normale Gemeindearbeiten «gespart» haben, strafft der Bundesrat die Zügel.

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Er will für Zivilschutzleistungen ein zentrales Datensystem. Zudem nimmt die Landesregierung die Aufsichtsrolle des Bundes genauer unter die Lupe, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die für diese Schritte notwendige Modernisierung des Registers für die Erwerbsersatzordnung (EO) ist demnach bereits im Gang. Den Bericht zu den Missbräuchen verabschiedete der Bundesrat am Mittwoch.

Um die diversen seit 2005 ans Licht gekommenen Schlaumeiereien der Kommunen dauerhaft zu unterbinden, laufen Massnahmen. So bewirkt ein 2010 eingeführtes Kontrollsystem, dass EO-Auszahlungen nach dem Erreichen der Obergrenze für die jeweilige Zivilschutzleistung erst nach einer Überprüfung der Rechtmässigkeit erfolgen.

Weihnachtsbeleuchtung vom Zivilschutz

Ausser im Kanton Uri hatten Kommunen und Zivilschutzorganisationen aller Kantone zwischen 2003 und 2009 die Leistungen der Erwerbsersatzordnung mit einer erweiterten Gemeindekasse verwechselt. Sie benutzten die Gelder um eigene Lohnkosten einzusparen. Dazu deklarierten sie normale Verwaltungsaufgaben flugs als Schutzdienstleistungen.

Darunter fielen etwa Wanderweg- oder Spielplatz-Sanierungen, Zügeldienste, Rasenmähen, Putzen, Heckenschneiden oder das Aufhängen der Weihnachtsbeleuchtung. Der Schaden beläuft sich auf 6 Millionen Franken, 3,3 Millionen davon sind inzwischen zurückbezahlt.

Selbst nach Beginn der Untersuchung 2005 gingen die Missbräuche weiter, sogar für das letzte untersuchte Jahr 2009 mussten Rückforderungen gestellt werden. Die höchsten Rückforderungen betreffen den Kanton Bern mit 1,36 Millionen Franken, das Tessin (1,27 Mio.) und die Waadt (1,04 Mio.).

Rückforderungen verjährt oder rechtlich umstritten

Ein Teil der Rückforderungen ist verjährt, weil die Abklärungen der Kantone zu lange dauerten oder die Zivilschutzorganisationen den Rechtsweg ausschöpften. In den Kantonen Aargau, Tessin und Solothurn hat das Bundesamt für Sozialversicherungen Schadenersatzverfahren eingeleitet, die vor Bundesverwaltungsgericht hängig sind.

(dyn/sda)

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