Kein Wein und Bier für Kinder unter 16

publiziert: Mittwoch, 27. Mrz 2002 / 11:27 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 27. Mrz 2002 / 14:13 Uhr

Bern - Ab 1. Mai dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kein Wein und Bier mehr abgegeben werden. Das Alterslimit für harte alkoholische Getränke und Alcopops bleibt wie bisher bei 18 Jahren. Dies hat der Bundesrat bei der Revision des Lebensmittelrechts beschlossen.

Weinhandlungen dürfen künftig nur Kunden mit mindestens 16 Jahren bedienen.
Weinhandlungen dürfen künftig nur Kunden mit mindestens 16 Jahren bedienen.
Alcopops sind alkoholhaltige Saft- und Limonadengetränke, deren Marketing gezielt jugendliche Konsumenten als Zielgruppe anspricht. Deklarationspflichten

Weiter hat der Bundesrat beschlossen, dass die Zutaten zu Lebensmitteln, beispielsweise Erbeeren im Joghurt oder Schinken auf der Pizza, neu in Massenprozenten anzugeben sind. Ebenfalls eingeführt wird eine Deklarationspflicht für zehn Zutaten, die eine Allergie auslösen können.

Beim Fleisch muss das Herkunftsland deklariert werden. Es genügt nicht mehr, ein Huhn aus China in der Schweiz zu verarbeiten, um es als Schweizer Produkt auszugeben.

Rohmilch-Verbot

Unbehandelte Rohmilch darf nicht mehr zum direkten Konsum abgegeben werden, da Milch erst nach einer ausreichenden Wärmebehandlung genussfertig ist. Der Verkauf von Rohmilch zur Zubereitung im Haushalt bleibt erlaubt.

Höhere Nitratwerte

Der Nitrat-Toleranzwert für Salat, Spinat, Fenchel und Kohlarten wird erhöht. Der bisherige Grenzwert für Nitrat in Gemüse wird gestrichen. Die vor 20 Jahren gehegten Befürchtungen, dass ein Zusammenhang zwischen Nitrat und einem erhöhten Krebsrisiko bestehe, haben sich nicht erhärtet.

(sk/sda)

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