Keine Alkoholwerbung am Privat-TV

publiziert: Dienstag, 12. Nov 2002 / 15:02 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 12. Nov 2002 / 15:20 Uhr

Bern - Alkoholwerbung auf privaten TV-Sendern soll nicht vor der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) zugelassen werden. Mit 12 zu 10 Stimmen beantragt die Nationalratskommission eine Initiative des Ständerates.

Peter Vollmer, Präs. der Stiftung für Konsumentenschutz, sieht das Verbot als Chance für kleine regionale Fernsehsender.
Peter Vollmer, Präs. der Stiftung für Konsumentenschutz, sieht das Verbot als Chance für kleine regionale Fernsehsender.
Die kleine Kammer hatte die vorgezogene Änderung des RTVG im Juni mit 22 zu 11 Stimmen gutgeheissen, um den nicht subventionierten Privatsendern das wirtschaftliche Überleben zu erleichtern.

Dazu angestiftet hatte sie Carlo Schmid (CVP/AI), der Präsident der Dachorganisation Schweizer Werbung.

Die Mehrheit der Nationalratskommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) wolle die noch vor der Dezembersession erwartete Botschaft des Bundesrates zum neuen RTVG abwarten, sagte KVF-Präsident Peter Vollmer (SP/BE) am Dienstag vor den Medien.

Die Werbeproblematik könne dann in einem grösseren Zusammenhang angegangen werden.

Laut Vollmer wurden auch gesundheitspolitische Einwände vorgebracht, obschon die Werbung für harte Alkoholika verboten bleiben soll.

Überdies würden von der Lockerung statt der hilfsbedürftigen kleinen Stationen vorab die grossen ausländischen Sender Sat.1, RTL und Pro Sieben mit ihren Schweizer Werbefenstern profitieren.

Nach Ansicht der KVF-Mehrheit würden nationale Kampagnen für Wein und Bier über diese Veranstalter laufen.

Die lokale Alkoholwerbung hingegen würde den Printmedien und möglicherweise auch den Kinos weggenommen, was medien- und kulturpolitisch unerwünscht wäre.

Zwei bis zweieinhalb Jahre Zeitgewinn brächten den privaten Medien viel, sagte Barbara Polla (LPS/GE) als Vertreterin der Kommissionsminderheit.

Die Lockerung der Werbebestimmungen könne umso leichter vorgezogen werden, als sie auch der Bundesrat selber vorsehe. Gesundheitspolitisch habe der Ständerat die nötigen Schranken eingebaut.

Der Nationalrat entscheidet in der Märzsession. Beschliesst er gegen den Willen der Kommissionsmehrheit Eintreten, geht das Geschäft zur Detailberatung an die KVF zurück.

(bsk/sda)

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