Keine Bedenkfrist bei einvernehmlicher Scheidung

publiziert: Mittwoch, 27. Feb 2008 / 15:44 Uhr

Bern - Bei einer einvernehmlichen Scheidung soll die zweimonatige Bedenkfrist abgeschafft werden. Der Bundesrat befürwortet eine entsprechende Revision des Zivilgesetzbuches.

Die Teilrevision des Scheidungsrechtes geht auf eine parlamentarische Initiative zurück.
Die Teilrevision des Scheidungsrechtes geht auf eine parlamentarische Initiative zurück.
Dem berechtigten Anliegen, die Ehegatten vor einer übereilten Scheidung zu schützten, werde mit der neu ausdrücklich erwähnten Möglichkeit der Anhörung in mehreren Sitzungen durch das Gericht genügend Rechnung getragen, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Bericht der nationalrätlichen Rechtskommission.

Die Teilrevision des Scheidungsrechtes geht auf eine parlamentarische Initiative des damaligen Nationalrates und heutigen Freiburger Staatsrats Erwin Jutzet (SP) zurück.

Nach heutigen Recht kann das Gericht die Scheidung auf gemeinsames Begehren erst zwei Monate nach der Anhörung aussprechen. In der Vernehmlassung war diese Bestimmung als praxisfremd und unnötige Schikane bezeichnet worden, die in klaren Fällen eine rasche Scheidung verhindere.

(bert/sda)

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