Pakistanische Justiz lässt Blasphemie-Anklage gegen Christin fallen

Keine Blasphemie-Anklage gegen Rimsha

publiziert: Dienstag, 20. Nov 2012 / 12:25 Uhr

Islamabad - Die pakistanische Justiz hat die Anklage gegen die junge Christin Rimsha wegen Gotteslästerung fallengelassen. Die Verteidigung habe das Gericht darauf hingewiesen, dass es keinen Zeugen gebe, der sie beim Verbrennen von Koranversen gesehen habe.

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Dies sagte der Anwalt der jungen Frau, Akmal Bhatti, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Zudem hätten die Anwälte geltend gemacht, dass das Mädchen noch jung sei und nicht lesen könne. Ermittelt wird dagegen weiterhin gegen einen Imam, der möglicherweise Beweise gegen Rimsha fälschte.

Rimsha war Mitte August festgenommen worden und sass bis zu ihrer Freilassung gegen Kaution Anfang September in einem Gefängnis für Erwachsene. Dem Mädchen wurde vorgeworfen, Seiten aus dem Koran verbrannt zu haben.

In Pakistan steht darauf lebenslange Haft. Der für den Dialog mit den religiösen Minderheiten zuständige Minister Paul Bhatti sagte am Dienstag, die Entscheidung der Justiz werde «ein positives Bild Pakistans an das Ausland senden».

Geistiger Zustand umstritten

Weiterhin laufen Ermittlungen gegen einen Imam der Moschee nahe Rimshas Haus, der den von ihr verbrannten Papieren Seiten aus dem Koran hinzugefügt haben soll. Dies offenbar, um Stimmung gegen Christen zu machen.

Er wurde Anfang September in Gewahrsam genommen und im Oktober auf Kaution freigelassen. Der Rat Pakistanischer Geistlicher forderte eine unabhängige Untersuchung und eine Bestrafung wegen der mutmasslichen Falschbeschuldigung.

Neben den Vorwürfen sind auch das Alter Rimshas und ihr geistiger Zustand umstritten. Laut einem medizinischen Gutachten soll das Mädchen aus einem ärmlichen Vorort Islamabads 14 Jahre alt sein und einen niedrigen Intelligenzquotienten haben. Einigen Berichten zufolge soll Rimsha aber erst elf Jahre alt sein und am Down-Syndrom leiden.

(alb/sda)

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