Keine Busse für Asylbewerber wegen Radioarbeit

publiziert: Mittwoch, 23. Apr 2008 / 14:43 Uhr

Aarau - Ein Asylbewerber, der ehrenamtlich bei einem Aargauer Lokalradio Sendungen moderierte, hat sich nicht strafbar gemacht. Das Bezirksgericht Aarau hob die Busse wegen fehlender Arbeitsbewilligung auf.

Der Asylbewerber moderierte jede zweite Woche eine Sendung.
Der Asylbewerber moderierte jede zweite Woche eine Sendung.
Der Einzelrichter am Bezirksgericht begründete den Entscheid damit, dass beim alternativen Gemeinschafts- und Hörerradio «Kanal K» in Aarau alle Mitarbeitenden ehrenamtlich tätig seien.

Das kantonale Migrationsamt hatte den Asylbewerber aus Kamerun wegen Arbeitens ohne Bewilligung angezeigt. Das Bezirksamt Aarau verhängte in der Folge eine Busse von 300 Franken. Dagegen reichte der Asylbewerber eine Beschwerde ein.

Er war auf dem Weg zum Radiostudio von der Polizei kontrolliert worden. Ehrenamtlich moderierte er jede zweite Woche eine Migrantensendung.

Überprüfung der Verzeigungspraxis

Der Einzelrichter hob auch die Busse von 800 Franken gegen die Vertreterin eines Vereins auf, der die Sendungen organisiert hatte. Nach dem neuen Ausländerrecht sei nur eine vorsätzliche Beschäftigung ohne Arbeitsbewilligung strafbar, hielt der Richter fest.

Als Reaktion auf die Urteile des Bezirksgerichtes kündigte das Migrationsamt eine Überprüfung seiner Verzeigungspraxis an. In vergleichbaren Fällen werde künftig auf eine Strafanzeige verzichtet.

Der Regierungsrat hatte die strenge Praxis des Migrationsamtes im Dezember in der Stellungnahme zu einem parlamentarischen Vorstoss gerechtfertigt. Das Vorgehen des Amtes entspreche den geltenden bundesrechtlichen Vorgaben.

(ht/sda)

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