Nationalrat verschärft Einbürgerungspraxis

Keine Einbürgerung ohne Niederlassungsbewilligung

publiziert: Mittwoch, 13. Mrz 2013 / 08:45 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 13. Mrz 2013 / 13:16 Uhr
Wer eine eingebürgert werden will, muss eine Niederlassungsbewilligung habe.
Wer eine eingebürgert werden will, muss eine Niederlassungsbewilligung habe.

Bern - Wer keine Niederlassungsbewilligung hat, soll in der Schweiz künftig nicht mehr eingebürgert werden können. So will es der Nationalrat. Er hat sich mit 129 zu 59 Stimmen für diese Änderung des Bürgerrechtsgesetzes ausgesprochen.

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SP und Grüne setzten sich vergeblich dafür ein, die Bestimmung aus der Vorlage zu streichen. Gescheitert ist die Linke auch mit einem Kompromissantrag, wonach die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) nur in der Regel eine Voraussetzung für die Einbürgerung sein sollte.

Die bürgerliche Mehrheit erachtete es als sinnvoll, die Niederlassungsbewilligung zur Voraussetzung für die Einbürgerung zu machen. Justizministerin Simonetta Sommaruga wies darauf hin, dass der Bundesrat im Gegenzug plane, im Ausländergesetz einen Rechtsanspruch auf die Niederlassungsbewilligung zu verankern.

Frühstens nach zehn Jahren

Im Bürgerrechtsgesetz möchte der Bundesrat ausserdem im Gegenzug die Mindestaufenthaltsdauer für die Einbürgerung von heute zwölf auf acht Jahre senken. Der Nationalrat ist damit aber nicht einverstanden.

Nach seinem Willen soll den Schweizer Pass nur beantragen können, wer insgesamt zehn Jahre in der Schweiz gelebt hat, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor der Einreichung des Gesuchs. Die SVP setzte sich für zwölf Jahre ein, die Ratslinke für acht Jahre.

Hürden für Jugendliche erhöht

Gegen den Willen des Bundesrates und der Linken erhöhte der Rat ferner die Hürden für Jugendliche. Heute werden die Jahre, während welcher eine Person zwischen dem zehnten und dem zwanzigsten Lebensjahr in der Schweiz gelebt hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt. Der Bundesrat möchte zusätzlich ins Gesetz schreiben, dass tatsächliche Aufenthalt mindestens sechs Jahr betragen muss.

Der Nationalrat will jedoch die Erleichterung für Jugendliche streichen. Dies entschied er mit 103 zu 77 Stimmen bei 7 Enthaltungen. Eine Einbürgerung entscheide nicht über Tod und Leben, es handle sich auch nicht um ein Menschenrecht, sagte Hans Fehr (SVP/ZH).

Jugendliche aus «anderen Kulturen»

Marco Romano (CVP/TI) gab zu bedenken, die Einbürgerung sei nicht ein Mittel zur Integration. Die Änderung sei auch wegen der «Abstammung der Familien» gerechtfertigt. Anders als früher stammten die eingewanderten Familien nicht mehr aus den Nachbarländern. Auch Kurt Fluri (FDP/SO) stellte fest, heute kämen Jugendliche «aus anderen Kulturen» in die Schweiz. Dies führe häufig zu Konflikten, es handle sich nicht um Einzelfälle.

SP, Grüne und Grünliberale argumentierten vergeblich, die Schweiz habe ein grosses Interesse daran, Jugendlichen die Integration zu erleichtern. Diese hätten die Schulen in der Schweiz besucht, gab Martin Naef (SP/ZH) zu bedenken. Es gehe um die politische und soziale Teilhabe hier integrierter Menschen.

Abgelehnt hat der Rat einen Antrag der Linken zur Einbürgerung von Ehegatten. Demnach sollte für einen Ehegatten ein Aufenthalt von fünf Jahren genügen, wenn der andere Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt und die Ehegatten gemeinsam ein Einbürgerungsgesuch stellen.

(ga/sda)

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