Keine Einigung im Streit um Spitzenmedizin

publiziert: Donnerstag, 24. Nov 2005 / 21:17 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 24. Nov 2005 / 21:47 Uhr

Bern - Im Streit um die Spitzenmedizin in der Schweiz bleiben die Fronten verhärtet. Nur in zwei relativ unwichtigeren Punkten konnten sich der Kanton Zürich und die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) einigen.

Die zentrale Frage nach der Verteilung der Zentren für Spitzenmedizin bleibt offen.
Die zentrale Frage nach der Verteilung der Zentren für Spitzenmedizin bleibt offen.
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Die zentrale Frage nach der Verteilung der Zentren für Spitzenmedizin bleibt aber offen. Der Zürcher Regierungsrat fordert, die Spitzenmedizin an je einem Ort in Zürich und in der Romandie zu konzentrieren. Demgegenüber plädiert die GDK für eine Netzwerkstrategie mit mehreren Zentren.

In zwei anderen Punkten will die GDK den Forderungen Zürichs entgegen kommen, wie deren Präsident, der Luzerner Gesundheitsdirektor Markus Dürr, nach der GDK-Herbsttagung in Bern bekannt gab.

Überarbeitung der Vereinbarung

Eine Arbeitsgruppe soll in der Interkantonalen Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin (IVKKM) ein Vetorecht für die Universitäts-Kantone festschreiben. Zudem soll der Kanton Zürich in der zuständigen Kommission mehr Gewicht erhalten. Die IVKKM in ihrer jetzigen Form war vom Zürcher Regierungsrat im Juli zurückgewiesen worden.

Die Arbeitsgruppe soll die überarbeitete IVKKM bis im Frühjahr 2006 vorlegen. Dann werde das Papier von der GDK erneut diskutiert, sagte Dürr. Parallel dazu werde der Kanton Zürich «ein weiteres Gutachten» erstellen lassen, dass die beiden Vorschläge für die Verteilung der Zentren prüfe.

Über das Vorgehen sei «heftig» diskutiert worden, sagte Dürr. Der Beschluss, die Vereinbarung zu überarbeiten, sei aber mit grosser Mehrheit gefällt worden.

Einigung in weiter Ferne

Dürr machte keinen Hehl daraus, dass eine Einigung zwischen Zürich und der GDK noch in weiter Ferne liegt. Sollte der Bund dereinst das Dossier übernehmen müssen, werde die Arbeitsgruppe eine gute Vorarbeit leisten, sagte er.

Eine interkantonale Regelung würde die GDK jedoch einer Bundeslösung vorziehen. Der Bund habe derzeit noch gar nicht die gesetzliche Kompetenz, um aktiv zu werden, sagte Dürr. Falls er eingreifen müsste, würden Jahre verstreichen.

(bert/sda)

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