sich nicht gütlich einigen

Keine Einigung zwischen Kachelmann und Ex

publiziert: Mittwoch, 31. Okt 2012 / 10:29 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 31. Okt 2012 / 12:49 Uhr
Kachelmann kann sich nicht gütlich mit Ex-Geliebter einigen
Kachelmann kann sich nicht gütlich mit Ex-Geliebter einigen

Frankfurt - Der Zivilprozess zwischen Jörg Kachelmann und seiner ehemaligen Geliebten wird länger dauern. Eine gütliche Einigung zwischen den beiden Parteien scheiterte. Das Gericht wird nun einen weiteren Verhandlungstermin ansetzen.

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In der Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt traf der Fernsehmoderator am Mittwoch nach eineinhalb Jahren erstmals wieder auf seine ehemalige Geliebte.

Diese hatte Vergewaltigungsvorwürfe gegen Kachelmann erhoben. Im folgenden Strafprozess hatte das Landgericht Mannheim Kachelmann im Mai 2011 freigesprochen. Von einer vorsätzlichen Falschbeschuldigung seitens der Ex-Geliebten gingen die Richter dabei jedoch nicht aus.

Im Zivilverfahren fordert Kachelmann nun den Ersatz von Gutachterkosten, die ihm wegen der Verhaftung entstanden seien. Der Schweizer Wettermoderator fordert 13'350 Euro Schadenersatz. Als Kläger im Zivilprozess muss Kachelmann nun - anders als im Strafverfahren - beweisen, dass seine Ex-Freundin ihn zu Unrecht beschuldigt hat.

Gleich nach Verhandlungsbeginn schickte der Vorsitzende Richter Zuschauer und Journalisten aus dem Gerichtssaal. Es müssten «persönliche Verhältnisse der Parteien erörtert werden, die nicht in die Öffentlichkeit gehören». Die 18. Zivilkammer hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit bereits vor Verhandlungsbeginn beschlossen.

Versuch einer gütlichen Einigung

Der 54-jährige Kachelmann erschien in Begleitung seines Strafverteidigers Johann Schwenn und der Anwältin Ann Marie Welker, die die Schadenersatzklage verfasst hat.

Kachelmanns Ex-Geliebte betrat den Gerichtssaal erst kurz vor Beginn der Verhandlung an der Seite ihres Anwalts Manfred Zipper. Vor den Fotografen schützte sie sich mit einer Sonnenbrille.

Das Gericht hatte angeordnet, dass sowohl Kachelmann als auch seine Ex-Geliebte persönlich erscheinen sollten - was in einem Zivilprozess sonst nicht zwingend erforderlich ist.

Demonstration vor dem Gericht

Vor dem Gericht demonstrierten einige Aktivistinnen einer «Initiative für Gerechtigkeit bei sexueller Gewalt». Sie wandten sich gegen Kachelmanns Vorwurf, es gebe eine «Opferindustrie», die zum Nachteil beschuldigter Männer wirke.

Anfang Oktober hatte Kachelmann zusammen mit seiner Frau Miriam ein Buch zum Vergewaltigungsprozess veröffentlicht und jüngst einen Teilerfolg errungen. Er darf seine Ex-Geliebte einer Gerichtsentscheidung zufolge eine «Falschbeschuldigerin» nennen.

(alb/sda)

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Alles recht und gut
aber wieso muss jeder Klage von Kachelmännchen die Zeitungen verschmutzen?
Soll er seinen Krieg im Pfefferland führen. Es interessiert mich nicht.
Solche...
überflüssigen und unnötig Zeit fressenden Klagen hat man nun mal als Straftatenopfer zu führen wenn man es mit bildungsfernen und überführten Gerichtebelüger, Droher und Verleumder zu tun bekommt. Insbesondere wenn die Straftäter noch Dokumente fälschen, und wie im Kt. TG gewalttätig werden gegen die Straftatenopfer, sind solche Schadensersatzstrafklagen unumgänglich.
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