Keine Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums

publiziert: Montag, 10. Dez 2007 / 16:55 Uhr / aktualisiert: Montag, 10. Dez 2007 / 17:47 Uhr

Bern - Der Nationalrat will nichts wissen vom straffreien Cannabis-Konsum. Er empfiehlt eine Volksinitiative, die eine kontrollierte Liberalisierung vorsieht, mit 106 zu 70 Stimmen zur Ablehnung. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Für den Eigenbedarf sollen Besitz, Erwerb und Anbau von Hanf erlaubt sein.
Für den Eigenbedarf sollen Besitz, Erwerb und Anbau von Hanf erlaubt sein.
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Nicht weniger als 37 Einzelredner beteiligten sich in der vergangenen Woche an der rund dreistündigen Debatte über die Volksinitiative «für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz». Die Diskussion verlief in weiten Teilen entlang den bekannten Gräben.

SVP und CVP und die Mehrheit der FDP-Fraktion lehnten den straffreien Cannabis-Konsum ab, SP und Grüne befürworteten eine kontrollierte Liberalisierung. Der Bundesrat empfahl die Initiative zur Ablehnung.

Gesundheitsminister Pascal Couchepin konstatierte bei der Fortsetzung der Beratung, dass alle im Rat die Jugend schützen wollten. Die Mittel seien aber unterschiedlich: Für die einen sei das Verbot der geeignete Weg, während es für die anderen kontraproduktiv wirke.

Kohärente Suchtpolitik

Es sei nicht gerechtfertigt, für Cannabis allein eine Regelung zu schaffen und dies erst noch in der Verfassung, sagte Couchepin. Im Sinn einer kohärenten Suchtpolitik müsse der Umgang mit Cannabis genauso wie jener mit anderen Drogen auf Gesetzesebene geregelt werden. An erster Stelle müsse die Prävention stehen.

Der realistische Weg sei die vom Nationalrat aufgegleiste Teilrevision des Betäubungsmittelgesetzes, sagte Couchepin. Diese Vorlage will die Drogenpolitik mit den vier Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression gesetzlich verankern. Sie ist bereit für den Ständerat.

Die Volksinitiative verlangt, dass der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanf-Pflanze straffrei wird und der Jugendschutz verbessert wird. Für den Eigenbedarf sollen auch der Besitz, der Erwerb und der Anbau von Hanf erlaubt sein. Der Bund soll zu Anbau, Herstellung und Handel von Hanf Vorschriften erlassen.

Auslöser der Initiative war das Scheitern der Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Nationalrat im Sommer 2004.

(smw/sda)

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