Haftbedingungen

Keine Entschädigungen für Champ-Dollon-Insassen

publiziert: Freitag, 23. Aug 2013 / 12:02 Uhr / aktualisiert: Freitag, 23. Aug 2013 / 12:22 Uhr
Mangelnde Haftplätze im Gefängnis Champ-Dollon GE. (Symbolbild)
Mangelnde Haftplätze im Gefängnis Champ-Dollon GE. (Symbolbild)

Lausanne - Die Häftlinge im Gefängnis Champ-Dollon, welche wegen einer Überbelegung über zu wenig Platz verfügen, werden nicht entschädigt. Der Genfer Gerichtshof hat einen Rekurs der Staatsanwaltschaft gutgeheissen und Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts aufgehoben.

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Für den Genfer Gerichtshof sind die Haftbedingungen im Gefängnis Champ-Dollon zwar schwierig, aber entsprechen dennoch der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Die Rekursinstanz hob folglich vier Urteile des Zwangsmassnahmengerichts auf. Dieses hatte es als erwiesen betrachtet, dass den Häftlingen weniger Platz zustand, als der gesetzliche Mindeststandart von vier Quadratmeter.

Das Genfer Gefängnis Champ-Dollon steht seit längerer Zeit in der Kritik. Die Anti-Folterkommission bezeichnete die Haftbedingungen im Februar als «ungenügend». Im April legten die Wärter eine Stunde ihre Arbeit nieder und protestierten damit gegen die Überbelegung.

(fajd/sda)

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