Keine Folter-Geständnisse vor Gericht

publiziert: Donnerstag, 8. Dez 2005 / 20:10 Uhr

London - In Grossbritannien können Geständnisse, die unter Folter zu Stande kamen, nicht gerichtlich verwertet werden. Das beschlossen die Law Lords als oberstes Richtergremium.

Erkenntnisse, die unter Folter gewonnen wurden, nützen vor Gericht nichts.
Erkenntnisse, die unter Folter gewonnen wurden, nützen vor Gericht nichts.
Sie widersprachen damit der bislang von der Regierung in London im Kampf gegen den Terrorismus verfochtenen Linie. Der Beschluss der sieben Law Lords fiel einstimmig.

Mehrere Menschenrechtsorganisationen waren gegen die Entscheidung eines Berufungsgerichts vom August Sturm gelaufen, nach der Aussagen von Gefangenen aus dem US-Lager Guantánamo auf Kuba gegen Terrorismus-Verdächtige in Grossbritannien verwendet werden konnten.

Daher dürfe die Regierung in London künftig eine Verhaftung von Terror-Verdächtigen nicht mehr mit Erkenntnissen rechtfertigen, die möglicherweise unter Folter gewonnen worden seien. Sämtliche bereits auf solchen Grundlagen getroffenen Entscheidungen müssten überprüft werden, beschlossen die Law Lords.

Die Menschenrechtsorganisation Liberty sprach von einem «Signal» für die «gesamte demokratische Welt». Auch Amnesty International begrüsste die Entscheidung der Richter. Seit zweieinhalb Jahren habe die Regierung in London eine Praxis zu rechtfertigen versucht, die nicht zu rechtfertigen sei.

(sda)

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